Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 29. Oktober 1914
Anordnung des Ministers des Innern alle Eintragungen in Standesregister den Angehörigen kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Hilden, 29. Oktober. Der Minister des Innern hat angeordnet, daß von allen im Kriege erfolgenden Eintragungen in das Standesregister, die im Felde gefallene oder in Lazaretten verstorbene Kriegsteilnehmer betreffen, den Angehörigen ein beglaubigter Auszug kostenfrei zugestellt wird. Als Angehörige gelten bei unverheirateten Personen die Eltern, bei verheirateten die Ehefrauen.
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Stadtarchiv Hilden (29. Oktober 2014). 29. Oktober 1914. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 6. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cmcm