Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 20. November 1918
Erinnerung an den Bestand der Lebensmittelgesetze und der Abgabepflicht der Landwirte
– (An die rheinischen Landwirte!) In ländlichen
Kreisen ist die Meinung verbreitet, daß das bisherige
Ernährungssystem aufgehoben sei. Diese Annahme
ist irrig. Alle Gesetze, Verfügungen und Verordnungen,
die die Ernährungsfrage betreffen, sind in kraft ge-
blieben. Es haben also die Landwirte auch ihre Ab-
lieferungspflichten zu erfüllen wie bisher. Alle Be-
hörden müssen sich die Durchführung der Ernährungs-
maßnahmen eifrig angelegen sein lassen, und rechnen
dabei auf die ständige Mitarbeit der Landwirte. Es
steht jetzt alles auf dem Spiel. Werden die Groß-
städte und Industriegemeinden nicht ausreichend mit
Lebensmitteln versorgt, so sind Unruhen die Folge,
und das bedeutet, daß wir alle in Stadt und Land
unabsehbarem Unglück entgegentreiben. Deshalb,
rheinische Landwirte, erfüllt gemeinsam mit den Ar-
beitern und Soldatenräten und den Behörden Eure
Pflicht.
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Kreisarchiv Euskirchen (20. November 2018). 20. November 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 18. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cupt