Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 16. November 1918
Bekanntmachung der fleischlosen Woche durch den Kreisausschuss
Bekanntmachung.
In der Woche vom 18. – 24. November 1918
dürfen weder Fleisch noch Fleischwaren, die der
Anrechnung auf Fleischkarten unterliegen, an die
versorgungsberechtigte Zivilbevölkerung abgegeben
werden. Die auf diese Woche lautende Fleischmarken
sind ungültig.
Die fleischfreie Woche gilt nicht für die Zulagen
der Kranken, der Schwer- und Schwerstarbeiter und
der unter Tage arbeitenden Bergleute.
Schleiden, den 12. November 1918.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
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Kreisarchiv Euskirchen (16. November 2018). 16. November 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 10. November 2024 von https://doi.org/10.58079/cupo