Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 18. September 1918
Auch ausgeschiedene Militärinvalide können erneut zum Dienst eingezogen werden.
– Wiedereinstellung von Militärinvaliden. In
den Kreisen der in Friedenszeiten aus dem Hee-
resdienst entlassenen dienstunbrauchbaren Personen
ist die Ansicht verbreitet, daß sie auf Grund ihrer
früheren Entlassung nicht wieder zum Heeres-
dienst herangezogen werden könnten. Die An-
nahme ist, wie das Kriegsministerium auf eine
Anfrage mitgeteilt hat, irrig. Durch das Gesetz
vom 4. September ist die erneute Musterung der
als Militärpflichtige dauernd dienstunbrauchbar er-
klärten Wehrpflichtigen zum Zwecke ihrer Heran-
ziehung zum Heeresdienst ermöglicht worden.
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Stadtarchiv Troisdorf (18. September 2018). 18. September 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 4. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cupj