18. September 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 18. September 1918

Auch ausgeschiedene Militärinvalide können erneut zum Dienst eingezogen werden.

   –  Wiedereinstellung von Militärinvaliden. In
den Kreisen der in Friedenszeiten aus dem Hee-
resdienst entlassenen dienstunbrauchbaren Personen
ist die Ansicht verbreitet, daß sie auf Grund ihrer
früheren Entlassung nicht wieder zum Heeres-
dienst herangezogen werden könnten. Die An-
nahme ist, wie das Kriegsministerium auf eine
Anfrage mitgeteilt hat, irrig. Durch das Gesetz
vom 4. September ist die erneute Musterung der
als Militärpflichtige dauernd dienstunbrauchbar er-
klärten Wehrpflichtigen zum Zwecke ihrer Heran-
ziehung zum Heeresdienst ermöglicht worden.


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