Archiv des Jugendhauses Düsseldorf e.V.
Korrespondenzblatt für kath. Jugendpräsides. Verbandzeitschrift für die Präsides der kath. Jünglingsvereinigungen Deutschlands und mehrerer anderer Verbände, Heft 4, 20. Jg. 1915, S. 25-31. – Z Korr
Der Kölner Diözesanjugendseelsorger Opfergelt setzt sich mit einem Erlass zur militärischen Ausbildung Jugendlicher auseinander und zitiert u.a. Kölner Jugendliche ( „Der Cölner Jung, Herr Pastor, will des Sonntags sein Freiheit haben.“)
Von Diözesanpräses Pfarrer Opfergelt, Köln.
Der Erlaß des Kultusministers vom 18. Januar 1911, betreffend Jugendpflege, wurde anfangs in unseren Reihen mit gemischten Gefühlen aufgenommen. Hier war man himmelhoch jauchzend, dort zum Tode betrübt. Der feste und entschiedene Ton, in dem aufgefordert wurde, die Sorge für die schulentlassene Jugend nunmehr auf eine staatliche Grundlage mit Eingliederung in kommunale und Regierungsverbände aufzubauen, hatte die an sich nicht unangebrachte Sorge eingeflößt, es könne nunmehr das, was die Kirche und ihre Diener bisher in Liebe und Opferfreudigkeit für die Jugend geleistet haben, unter der Wucht der staatlichen Faust vernichtet werden. Andere sahen im Geiste das massenhafte Eintreten der Helfer aus dem Laienstand in eine Arbeit, an der sie bisher in Verbindung mit lehren allein geschuftet hatten, und mehr noch freuten sie sich über den angekündigten Millionenregen. Allmählich wurde Spreu vom Weizen getrennt. Volle Klarheit brachten die bald tagenden Konferenzen und Generalversammlungen der Präsides. Das Ergebnis war: Wir ergriffen die Hand des starken im Staat verkörperten Mannes und gliederten unserem bewährten Programm die neuen Grundätze an, insbesondere nach körperlicher Ertüchtigung, und schlossen uns den durch den Erlaß angeregten Ausschüssen an. Es unterliegt keinem Zweifel, daß die katholische Jugendpflege mit diesem Zeitpunkt einen neuen Aufschwung genommen hat, sowohl in äußerer Entfaltung als auch an innerem Erstarken.
Wir stehen nun abermals vor einem Novum. Aus den Ministerstuben des Kultus, des Innern und des Krieges ist ein neuer Erlaß hervorgegangen, datiert ist er vom 16. August 1914. Er betrifft die militärische Vorbereitung der Jugend während des Krieges.
„Eine Eiserne Zeit“, so beginnt der Erlaß, „ist angebrochen, welche die höchsten Anforderungen an die Leistungsfähigkeit und Opferwilligkeit des einzelnen stellt; auch die heranwachsende Jugend vom 16. Lebensjahr ab soll nötigenfalls zu militärischem Hilfs- und Arbeitsdienst nach Maßgabe der körperlichen Kraft herangezogen werden.“ Niemand wird denken, es handele sich hier um eine Spielerei mit militärischem Anstrich. Wenn die höchsten Behörden so reden, wie es hier geschieht, dann kann nur eine ernste Sache in Frage kommen, eine Sache, die aus der Not der Zeit geboren ist. An einer Stell eist sogar die Rede „von einer ungeheuren Gefahr, in der sich Kaiser und Reich befinden“. Der erstgenannte Erlaß galt der Erkenntnis, daß die deutsche Jungmannschaft nach den statistischen Erhebungen nicht mehr diejenige geistige und körperliche Kraft garantiere, welch ein zu seiner Existenz notwendig mit der gepanzerten Faust ausgerüstetes Geschlecht haben muß. Daher sollte unsere Jugend „ertüchtigt“ werden. Im jetzigen Augenblick genügt das nicht. Es wird eine direkte Ausrüstung für den Krieg verlangt. Mächtige und umfangreiche Reservetruppen, gebildet aus Jugendlichen, beansprucht der Kriegsminister, um mit festem und sicherem Griff, ja nach Bedarf für bestimmte Aufgaben, fertiges Material herauszuholen. Es ist damit nicht gesagt, daß diese in die Front bzw. in den Schützengraben kommen; aber auf den Etappenstraßen, in Festungen, bei Eisenbahnen und Flußbrücken können sie Verwendung finden. Dazu bedarf es einer Einführung in die grundlegenden Erfordernisse des heutigen Kriegsdienstes sowohl theoretisch als auch praktisch.
Es sind alte und erprobte Mittel, durch welche der Zweck, die Jugend für das Kriegshandwerk fertig zu machen, erreicht wird. Die äußere Form wird angelehnt an die Militärpraxis: Kompagnien, Züge und Kameradschaft werden gebildet. Die Teilnahme kennt keinen Zwang. Durch Turnen und Marschieren will man die Muskelkraft stählen, Herz und Lunge dehnen und stärken. Jede Übung fördert ein gewisses Maß von Sicherheit und Gewandtheit. Alles trägt die Marke: Zucht und Disziplin. Vor Entsagung und Selbstbeherrschung darf keiner zurückschrecken. In Wald und Flur werden Auge und Ohr geübt. Da heißt es: Entfernungen schätzen, durch Winken und Zeichengeben einen Ersatz für mündliche Mitteilungen bieten. An Spuren im Grase lernt man erkennen, ob das Gebiet bereits begangen worden und welcher Art die Begeher waren. Das Horchen auf der Erde gibt kund, ob jemand naht und ob Gefahr im Anzug ist. Für Postenstehen und Patrouillen bieten derartige Kenntnisse großen Vorteil. An der Hand der Karten wird das Terrain mit den verschiedenen Gestaltungen studiert; auch die Operationen auf dem Kriegsschauplatz werden verfolgt und in ihrer Bedeutung gewürdigt. Das alles fördert Mut und Tatkraft, vermittelt Verständnis du Begeisterung. In dem Erlaß heißt es: „Alle Mittel sind zu nutzen, um Ausdauer und Willen der Jungmannschaft zu stählen. Kein Auftrag, den sie einmal übernommen hat, darf von ihr im Stich gelassen werden. Jedermann hat seien Pflicht bis zum äußersten zu erfüllen.“ In diesen Mitteln die Jugend für den Krieg vorzubereiten, liegen zweifellos auch ethische und übernatürliche Werte. Der Ministerialerlaß läßt in bezeichnender Weise uns nicht im Unklaren, daß technische Tüchtigkeit allein noch keine ruhmreichen Schlachten zu liefern in der Lage ist. So sehr er die körperliche Spannkraft und muskulatorische Tüchtigkeit fördert, so will er nicht weniger ein ideele Förderung der Jugend durch religiöse Unterweisung und Gewöhnung. In diesem Sinne sagt er: „Vor allen Dingen aber ist auf die Herzen der Jugend durch Mahnung zu Gottvertrauen … einzuwirken.“
Das sind nun alles Dinge, die in einem gutgeleiteten Jugendverein durchaus nicht als terra incognita gelten. Das ist auch an den maßgebenden Stellen rückhaltlos anerkannt worden. Nur insoweit könnte man in dem jetzigen Erlaß etwas Neues sehen, als die Forderung: die Jugend gleich für den Kriegsdienst – wenigstens in gewissen Formen – fertig zu machen, ehr System und größeren Nachdruck beansprucht. Unsere grundsätzliche Stellungnahme kann uns daher keinerlei Schwierigkeiten verursachen. Haben wir dem früheren Erlaß gute Erfahrungen gemacht, weshalb sollten wir hier eine Gänsehaut bekommen? Wir können sogar zugeben, daß in den Leitsätzen des Erlasses hohe pädagogische Werte liegen, die von einer feinen Kenntnis der jugendlichen Psyche zeugen. Die Selbständigkeit und Unabhängigkeit unserer Vereine will die Regierung auch jetzt nicht vernichten. So hat sie wenigstens erklärt, indem sie sagt. „daß an den bestehenden staatlichen Jugendpflegeorganisationen nicht gerüttelt werden soll“. Nach den bisherigen Erfahrungen mit den Behörden haben wir keinen Grund, dieser Erklärung mit Mißtrauen zu begegnen. Daß in unserem deutschen Vaterland andauernd ein böser Geist umhergeht, dem nun einmal unsere schönen Augen nicht gefallen, steht mit dieser Auffassung durchaus nicht in Widerspruch. Beherzigen wir in solchen Fällen das Sprichwort: Sich wehren, bringt Ehren. Es kommt daher nicht die grundsätzliche Stellungnahme zu dem neuen Regierungserlaß in Frage. Die Frage lautet: Wie stellen wir uns tatsächlich?
a) Unserem Ideal entspricht es, die militärische Ausbildung der Jugend unserer Vereinstätigkeit einzugliedern, und zwar unter möglichster Beobachtung der in dem Erlaß gekennzeichneten Anforderungen. So würde die Organisation in keiner Weise berührt und unsere erste und hauptsächliche Arbeit nach Heranbildung eines religiös-sittlich starken Geschlechtes nicht beeinträchtigt. Daß wir uns mit diesem Wunsche durchaus im Einklang mit dem Erlaß befinden, geht aus einer Bestimmung desselben hervor, in der es heißt: „Die militärische Jugenderziehung ist zunächst in die Hände der bestehenden Jugendpflegevereine gelegt.“ Der Wunsch, den die Regierung anfügt, kann von uns sehr wohl erfüllt werden. Er heißt: „Es möge die Teilnahme an den Übungen möglichst vielen jungen Leuten über den Mitgliederkreis hinaus ermöglicht werden.“ Etwas Ähnliches haben wir ja bereits in unsren Turn- und Sportabteilungen. Die aus den eigenen Reihen gebildeten Kompagnien mögen in gewissen Zwischenräumen mit anderen zu gemeinsamen Veranstaltungen zusammentreten. Auch das haben wir schon in dem Zusammenschluß zum Jungdeutschlandbund. Der Ortausschuß faßt wie bisher alle Jugendpflegearbeit zusammen, einschl. die militärische Vorbereitung. Wir bilden ein Glied des großen Ganzen. An verschiedenen Stellen ist es o geschehen, z.B. in Berlin und Düsseldorf. In Essen sind zwei Kompagnien gebildet aus Mitgliedern der Kruppschen Jugendvereine. Die oberste Militärbehörde hat es gebilligt. Eine Bayerische Diözesankonferenz hat folgende Anweisung gegeben: „Wo immer in unserer Diözese katholische Jugendvereine bestehen, die stark genug sind, eine eigenen Kompagnie zu bilden, möge der Präses oder dessen Stellvertreter innerhalb des Vereins eine solche ins Leben rufen; einen geeigneten militärischen Führer, am ehesten ein Mitglied eines Militär- oder Kriegervereins, bestellen und die gebildete Kompagnie samt ihrem Führer dem königl. Bezirksamt melden.“
b) Nun werden ja nicht viele Vereine in der Lage sein, ganz selbständig vorzugehen, vielleicht nicht so sehr aus Mangel an Mitgliedern, als aus Mangel an geeigneten Führern. Der erstere Mangel ließe sich schon heben dadurch, daß Jugendvereine aus der Nachbarschaft sich zusammenschlössen. Aber auch, wo das nicht möglich ist, gibt es noch ein Mittel, die Mitglieder zusammenzuhalten und sie in ihrem Zugehörigkeitsgefühl zu Jugendverein zu stärken, das ist die Bildung von eigenen Zügen, die dann einer Ortskompagnie angeschlossen werden. Auch das hat man eingerichtet z.B. in Cöln im rechtsrheinischen Bezirksverband. Heute ist man auch der Einstellung der Rekruten vielfach darauf bedacht, die aus denselben Orten stammenden jungen Leute in der Garnison zusammen zu lassen. Warum soll es in den Jugendkompagnien nicht ähnlich sein? Es hört sich alles schön an, was man zu sagen pflegt vom sozialen, politischen, konfessionellen Frieden durch die Mischung; aber die Hauptsache ist doch bei diesen ernsten und Opfer beanspruchenden Übungen, der Jugend die segensreiche Organisation angenehm zu machen. Aber auch wo die Bildung von besonderen Zügen nicht tunlich ist, dürfen wir doch die Jugend von der Teilnahme an den militärischen Übungen nicht zurückhalten. Wir müssen auf ihre Teilnahme bedacht sein. Einmal deshalb, weil wir der Jugend nichts vorenthalten dürfen, was zu ihrem Vorteil gereichen kann, dann aber auch, weil das Vaterland in bedrängter Lage die Jugend ruft. Es wird gewiß nicht zu umgehen sein, daß das Vereinsleben hier und da Einbuße erleidet. „Es ist halt Krieg.“ Der Erlaß sagt: „Es gilt als eine Ehrenpflicht gegenüber dem Vaterland, sich freiwillig an den angesetzten Übungen einzufinden.“ Die Vereinsinteressen müssen wir zu wahren suchen durch entsprechende Mitwirkung im Ortsausschuß. Man darf uns hier nicht ausschalten. Unsere Hilfe wird um so nötiger sein, je größer die Zahl der Jungen ist, die hinter unserer Fahne steht. Zweifache Rücksicht beanspruchen wir, nämlich 1. Für den Verein und 2. für die Familie. Für beide ist der Sonntag die Quelle des Segens. Also darf er nicht ganz für die militärische Vornildung in Anspruch genommen werden. Das Familienleben ist ohnehin gefährdet in letzter Zeit und Gegenstand der Sorge für manche Volksfreunde geworden. Dazu hat der Krieg der Familie machen Wunden geschlagen: der Vater ist ihr genommen und die Erwerbsverhältnisse haben störend eingegriffen. Es würde zum Verhängnis, wenn die Jugendpflege die übriggebliebenen Blüten noch knicken wollte. Für die Sonntagsmesse die Zeit zu behalten, kann uns nicht schwer fallen, da es ausdrücklich heißt: „Bei der Zeitbestimmung für die Übungen ist auf den örtlichen Gottesdienst Rücksicht zu nehmen.“ Schwieriger wird es namentlich bei den kurzen Tagen mit der Andacht. Vielfach hat man sich, um das Prinzip nicht preisgeben zu müssen, beholfen mit kurzen besonderen Andachten vor den Übungen. In konfessionell gemischten Gegenden hat das aber seine Schwierigkeiten. Generelle Maßnahmen können daher nicht gegeben werden. Hier muß dem Taktgefühl und dem Eifer der einzelnen Präsides alles überlassen werden. Grundsätzlich: Rettet die Nachmittagsandacht soweit ihr könnt.
In der letzten Zeit ist nun der Gedanke ventiliert worden, die Teilnahme an den Jugendkompagnien obligatorisch zu machen. Das Für und Wider ist von beachtenswerter Seite im „Tag“ zum Ausdruck gekommen. Rich. Nordhausen war der Erste, der auf dem Plan war und [gesperrt gedruckt] verpflichtende [gesperrt gedruckt] Kraft mit Gründen der Theorie und Praxis verlangte. Nach ihm hat die militärische Vorbildung nur dann wirklich militärischen Wert, wenn sie offiziell ist. Er weist hin auf das naturgemäße allmähliche Schwinden der Begeisterung der Jugend, auf die mangelnden Opferwilligkeit und auf deren Kritisiersucht. Wenn ein Zwang bestehe im Besuch der Schule und beim Eintritt ins stehende Heer, so sei kein Bedenken, ihn hier einzuführen. Tatsächlich hätten sich in Groß-Berlin nur 20 000 Jugendliche freiwillig gemeldet. Gerade diejenigen würden nicht erfaßt, denen die Teilnahme am nötigsten sei. Diesen Ausführungen, wie denen des Pastors Ziesenitz, ist entgegengetreten Privatdozent Dr. Otto Braun. Er hält die Einführung des Zwanges für einen verhängnisvollen Fehler. Nach seiner Meinung tuen nur die Drückeberger nicht mit; und das sei kein Schaden für die Bewegung. Der deutsche Junge halte es mit dem Kaiserwort“: Nun wollen wir sie dreschen.“ Hier ist nun doch der Idealismus unserer Jugend etwas hoch eingeschätzt. Ein Mann der Praxis, Pastor Dehn, Berlin, sagt: „Meine bisher vom sozialistischen Geist stark angewehten Arbeiterjungen singen Sonntag für Sonntag stehend die Nationalhymne! Und doch hatte meine dringende Bitte um Eintritt in die neue Organisation keineswegs den Erfolg, den ich erhoffte. Sie sehen eben doch den Zwang und die Anstrengung. Realpolitisch, wie die Jungen nun einmal denken, schien ihnen der Lohn des Einsatzes nicht wert.“ Eine Umfrage in einer Oberklasse der hiesigen Volksschule, weshalb ihre der Schule entwachsenen Brüder sich an den Kompagnien nicht beteiligen, ergab interessante Aufschlüsse. Der eine meinte, es sei den Cölner Jungen zu dumm, mit einer gestempelten Armbinde und einer besonderen Mütze über die Straße zu laufen. Ein anderer meinte, das alles sehe doch gar so einfältig aus. Ein sehr „Frommer“ führte das Fernbleiben zurück auf die Unmöglichkeit, in die Kirche zu kommen. Den Rekord schlug ein Bursche in der letzte Bank mit der lakonischen Bemerkung: „Der Cölner Jung, Herr Pastor, will des Sonntags sein Freiheit haben.“ Ich will aus einer Statistik, in die ich Einblick hatte, einzelnes herausgreifen:
Groß-Cöln-Stadt 3,04 % mit 1800 Teilnehmern
Cöln-Land 11,39 % “ 885 “
Bonn-Stadt 5,03 %
Bonn-Land 22,8 % “ 1608 “
Waldbröl 33,9 % “ 963 “
In anderen Städten ist es durchweg nicht viel besser. So höre ich von Essen, daß dort solche Jungen, die nicht in irgend einem Abhängigkeitsverhältnis stehen, sei es durch die Fortbildungsschule oder durch Fabrikleitung, den Kompagnien kaum beitreten. Auf dem Lande aber funktioniert der Apparat zum Teil, wenigstens dort, wo er richtig angefaßt wird, großenteils ausgezeichnet. So gibt die Erfahrung denjenigen recht, die eine allgemeine Durchführung nur unter der Voraussetzung für möglich halten, daß der Erlaß gesetzliche [gesperrt gedruckt] Verpflichtung [gesperrt gedruckt] herbeiführt. Ob die Regierung sich dazu verstehen wird, scheint sehr zweifelhaft zu sein. Vielleicht schon aus dem Grunde nicht, um nicht im Auslande den Eindruck zu erwecken, den jetzt Rußland macht, durch Aushebung der letzten zwei Jahrgänge der Reichswehr. Man hat daraus den Schluß gezogen, Rußland müsse ungeheure Verluste gehabt haben, die nur durch diese Reserven ersetzt werden könnten. Schon mit Rücksicht auf solche Schlüsse im Ausland könnte unsere Regierung von einer Verpflichtung zu den Jugendkompagnien Abstand nehmen. Diese Begründung ist einleuchtend. Sollte es doch dazu kommen, werden wir uns damit abfinden in dem Bewußtsein, daß das Vaterland es bedarf. Wir werden es mit ums weniger Besorgnis geschehen lassen, als der jetzige Erlaß ja nur Geltung haben soll für die Dauer des Krieges. Wir werden aber das wohl beanspruchen dürfen, daß unseren Jugendvereinen die bisherige Selbständigkeit und Unabhängigkeit gewährleistet wird.
Mehr Beachtung verdient die Frage, wie wir uns stellen werden, wenn die Regierung [gesperrt gedruckt] nach [gesperrt gedruckt] dem Krieg die militärische Vorbereitung der Jugend obligatorisch machen sollte? Bemerkenswert ist die Auslassung im Berliner „Ratgeber für Jugendvereinigungen“ aus der Feder des Pastor Dehn: „Wird man später solch ein Werk, mit Mühe begonnen und zur Blüte gebracht, wieder fallen lassen? Wird damit vielleicht einfach eine neue Ära der Jugendpflege eingeleitet sein? Es unterliegt wohl keinem Zweifel, daß auch in leitenden Kreisen diese Fragen, die sich beim Lesen des Erlasses fast jedem aufgedrängt haben, erwogen worden sind, daß mancher auch denkt, die Neuordnung der Dinge werde die glücklichste Lösung der Jugendfrage überhaupt bedeuten.“ In zustimmendem Sinne äußert sich die Schlesische Zeitung: „Die Jugendwehr ist zunächst nur für die Kriegszeit vorgesehen. [gesperrt gedruckt] Ihre Vorzüge lassen den Wunsch nach ihrem dauernden Bestand berechtigt erscheinen. [gesperrt gedruckt]“ Sie weist insbesondere hin auf die soziale Bedeutung, die darin bestehe, daß durch sie unter der deutschen Jugend das Gefühl der Zusammengehörigkeit gestärkt werde. Sollte es dahin kommen, so brauchen wir auch nicht gleich dann zu fürchten, wir würden über den Haufen gerannt werden. Wir können das verhindern, wenn entweder die militärische Vorbereitung grundsätzlich von der bisherigen Art der Jugendpflege getrennt würde, [gesperrt gedruckt] wobei insbesondere der Sonntag für die Übungen nicht in Betracht kommen darf, oder [gesperrt gedruckt] man lege die militärische Seite in die Hand derjenigen Jugendorganisationen, die bisher Jugendpflege getrieben haben, seien es nun unsere Jugendvereine, Turnvereine, Sportvereine. Diese müßten dann natürlich gewisse Garantien dem Staate geben, daß auch seinen Intentionen in der rechten Weise entsprochen werde. Solche wären: Arbeit nach einheitlichen Grundsätzen, Leitung durch ausgebildete Männer und staatliche Aufsicht. Unter diesen Voraussetzungen würde es uns möglich, wie bisher Jugendpflege n ach katholischen Grundsätzen zu üben. Die religiös-sittliche Erziehung der Jugend könnte durch den militärischen Nebenbetrieb nicht beeinträchtigt werden, und dem Staat wäre auch sein Recht gewahrt.
Ob wir nun eine eigene Kompagnie bilden, oder unsere Jungens allgemeinen Kompagnien anschließen, ob die militärische Vorbereitung obligatorisch gemacht wird oder nicht: wir dürfen uns nicht zurückstellen! Es genügt aber nicht, hohe Töne anzuschlagen, man muß eine gewisse Macht repräsentieren. Das können wir, [gesperrt gedruckt] wenn wir wie bisher eine geschlossene achtunggebietende Jugendbewegung hinter uns haben[gesperrt gedruckt]. Die Vorbedingung dazu ist hingebende Arbeit der Präsides und aller Mitarbeiter. Sie darf auch nicht erlahmen in dieser Kriegszeit. Vor allem gilt es, unsere Reihen geschlossen und auch solch noch unter unsere Fahnen zu bringen, die bisher fernstanden. Vor allem aber ist [gesperrt gedruckt] die Einigkeit unter uns das Gebot der Stunde [gesperrt gedruckt]. In dem Wappen der Grafen von Berg hieß der Wahlspruch: [gesperrt gedruckt] Ich tue mit [gesperrt gedruckt]. Das soll auch unsere Losung sein. Wann es auch Mühe kostet und Enttäuschung nicht ausbleibt. Wir erstreben in der Jugendpflege eine hohe und edle Sache: das ist das zeitliche und ewige Wohl der katholischen Jugend. Wir werden nicht vergebens um die ihre Seelen ringen, wenn wir sie durch selbstlose und hingebende Sorge für unsere Ziele zu begeistern verstehen. Nach dem Krieg wird man fragen: Wie haben sich in der Zeit der Not unseres Vaterlandes die katholischen Jugendvereine bewährt? Wenn sie auf ihrem Posten waren, werden sie ihn auch nach dem Kriege behalten.
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Archiv des Jugendhauses Düsseldorf (1. April 2015). 1. April 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 16. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cmc5