6. November 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 06. November 1918

Erklärung des Gerüchts der Bankkontenbeschlagnahmung im Kreis Schleiden

Vermischtes.
Schleiden, 4. Nov[ember]. Im Publikum soll der
Glaube verbreitet sein, daß bei den Banken, Spar-
kassen und Genossenschaften eines Tages die Guthaben
der Kunden beschlagnahmt werden können. Wie ein
solch unsinniges Gerücht aufkommen kann, ist nicht zu
erklären. Jeder, der die tatsächlichen Verhältnisse

kennt, wird ohne weiteres zugeben, daß eine derartige
Beschlagnahme praktisch unmöglich ist. Die Gelder
der Kunden sind doch, abgesehen von dem notwendigen
Kassenbestand, gar nicht in bar vorhanden, sondern
in Hypotheken, Darlehen und Wertpapieren angelegt.
Was will man denn da beschlagnahmen? Jedermann
muß sich bei ruhiger Ueberlegung doch sagen, daß
gerade in gegenwärtiger Zeit die Barmittel bei den
öffentlichen Kassen und Banken am besten untergebracht
sind, um der Gefahr des Diebstahls oder Verlustes
zu entgehen. Es ist dringend zu raten, in Kriegs-
zeiten nur die allernotwendigsten Barmittel im Hause
zu halten und solche nur nach Bedarf von den Kassen
und Banken abzugeben.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Kreisarchiv Euskirchen (6. November 2018). 6. November 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 17. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cup2


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