Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 30. Oktober 1918
Höhere Kartoffelzuweisung für Brotstreckung im Kreis Schleiden
Vermischtes.
Schleiden, 28. Okt[ober]. Der Herr Staatssekretär
des Kriegsernährungsamtes hat vom 1. Oktober d[e]s
J[ah]r[e]s ab wieder eine 10%ige Brotrechnung mit Kar-
toffeln angeordnet. Zu diesem Zweck sind bereits den
Kartoffelerzeugern, soweit sie zur Selbstversorgung
im Sinne der Reichsgetreideordnung berechtigt sind,
die erforderlichen Kartoffelmengen mit 600 g auf den
Kopf und die Woche für die Zeit vom 1. Oktober
1918 bis 14. August 1919 belassen worden. Für
die brotversorgungsberechtigte Bevölkerung im Sinne
der Reichsgetreideordnung stehen zu 10%iger Brot-
streckung eine Menge von 750 g Kartoffeln für Kopf
und Woche , 0,64 Z[en]t[ne]r für die Zeit vom 1. Oktober
1918 bis 20. Juli 1919 zur Verfügung. Diese
Menge wird wie im Vorjahre den Brotversorgungs-
berechtigten in Form von Frischkartoffeln überwiesen.
Eine Brotstreckung mit Kartoffeln durch die Bäcker
findet nicht statt. Demgemäß kann auch eine Er-
höhung der wöchentlichen Brotmenge nicht erfolgen.
Eine entsprechende Bekanntmachung befindet sich im
amtlichen Teil.
Es handelt sich natürlich um eine “Brotstreckung”, nicht, wie irrtümlich in der Übertragung angegeben, um eine “Brotrechnung”.