30. Oktober 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 30. Oktober 1918

Höhere Kartoffelzuweisung für Brotstreckung im Kreis Schleiden

Vermischtes.
Schleiden, 28. Okt[ober]. Der Herr Staatssekretär
des Kriegsernährungsamtes hat vom 1. Oktober d[e]s
J[ah]r[e]s ab wieder eine 10%ige Brotrechnung mit Kar-
toffeln angeordnet. Zu diesem Zweck sind bereits den
Kartoffelerzeugern, soweit sie zur Selbstversorgung

im Sinne der Reichsgetreideordnung berechtigt sind,
die erforderlichen Kartoffelmengen mit 600 g auf den
Kopf und die Woche für die Zeit vom 1. Oktober
1918 bis 14. August 1919 belassen worden. Für
die brotversorgungsberechtigte Bevölkerung im Sinne
der Reichsgetreideordnung stehen zu 10%iger Brot-
streckung eine Menge von 750 g Kartoffeln für Kopf
und Woche , 0,64 Z[en]t[ne]r für die Zeit vom 1. Oktober
1918 bis 20. Juli 1919 zur Verfügung. Diese
Menge wird wie im Vorjahre den Brotversorgungs-
berechtigten in Form von Frischkartoffeln überwiesen.
Eine Brotstreckung mit Kartoffeln durch die Bäcker
findet nicht statt. Demgemäß kann auch eine Er-
höhung der wöchentlichen Brotmenge nicht erfolgen.
Eine entsprechende Bekanntmachung befindet sich im
amtlichen Teil.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Kreisarchiv Euskirchen (30. Oktober 2018). 30. Oktober 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 6. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cuos


Ein Gedanke zu „30. Oktober 1918

  1. Es handelt sich natürlich um eine “Brotstreckung”, nicht, wie irrtümlich in der Übertragung angegeben, um eine “Brotrechnung”.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.