Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 26. Oktober 1918
Richtige Antragsstellung von Urlaubs- und Zurückstellungsgesuchen sowie deren korrekte Abgabestelle; ausführliche Erklärung des vertretenden Landrates Dr. Kirchhoff
Bekanntmachung.
Trotz aller Abmahnungen werden noch immer Ur-
laubs- und Zurückstellungsgesuche für Militärpersonen
und Wehrpflichtige unrichtig angebracht und mit Vorliebe
höheren Stellen vorgelegt. Noch immer glauben die
Antragssteller, sich mehr Erfolg von ihren Anträgen
versprechen zu sollen, wenn sie umfangreiche Gesuche
unmittelbar dem Generalkommando, Kriegsministerium
oder sonstigen hohen Stellen vorlegen. Ich mache
wiederholt darauf aufmerksam, daß derartige Gesuche
nicht in umfangreichen Schreiben zu bestehen brauchen.
Es genügt, den Antrag mündlich beim Gemeindevor-
steher vorzubringen, der dann den Fragebogen ausfüllt
und diesen begutachtet dem Bürgermeisteramt weiter-
reicht. Das Bürgermeisteramt leitet den Fragebogen
sodann weiter an das Landratsamt oder die Kriegs-
wirtschaftsstelle. Nur allein dieser Weg ist für Urlaubs-
und Zurückstellungsanträge zulässig. Es ist auch zweck-
los, den Antrag unmittelbar beim Landratsamt anzu-
bringen. Durch unrichtiges Anbringen eines Urlaubs-
oder Zurückstellungsantrages geht nur unnötig Zeit
verloren.
Ich mache auch wiederholt darauf aufmerksan, daß
alle Gesuche, namentlich solche für weitere Zurück-
stellung, rechtzeitig angebracht werden müssen. Alle
Zurückstellungen erfolgen nur bis zu einem bestimmten
Zeitpunkte. Gesuche auf weitere Zurückstellung müssen
mindestens 6 Wochen vor Ablauf der Zurückstellungs-
frist bei der Ortsbehörde angebracht werden, weil nur
dann eine glatte Abwicklung des Zurückstellungsgeschäftes
gewährleistet werden kann. Wird die zeitige Erneuerung
des Zurückstellungsantrages versäumt, so ensteht nicht
nur durch die Einstellung des Reklamierten oder Auf-
hebung der Gestellungsbefehle Schreibwert, es werden
den Betrieben dadurch auch vorübergehend unnötiger-
weise Kräfte entzogen.
Häufig kommt es vor, daß ungeduldige Anrtagssteller
die Einschreibung auf ihr Gesuch nicht abwarten, sondern
Gesuch auf Gesuch an alle möglichen Stellen (Truppen-
teil, Generalkommando, Kriegsministerium) in kurzen
Abständen abschicken. Durch solches Verhalten entstehen
ebenfalls nur Verzögerungen, da zur Beurteilung und
Entscheidung der Gesuche stets der ganze Schriftwechsel
beigebracht werden muß.
Ich kann der Bevölkerung in ihrem eigenen Interesse
nur dringend nahelegen, die vorstehenden Fingerzeige
bei Urlaubs- und Zurückstellungsgesuchen genau zu
beachten.
Schleiden, den 18. Oktober 1918.
Der Königliche Landrat.
I[n] V[ertretung]: Dr. Kirchhoff.
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Kreisarchiv Euskirchen (26. Oktober 2018). 26. Oktober 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 4. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cuor