26. Oktober 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 26. Oktober 1918

Aufruf zur Fristwahrung von Anträgen zum Zurückstellung vom Heeresdienst

Bekanntmachung.
Gemäß Anordnung des stellv[ertretenden] Generalkommandos VIII.
A[rmee] K[orps] wird hiermit bestimmt, daß für die Folge-Anträge auf
Zurückstellung vom Heeresdienst, soweit nicht bereits letztmalige
Zurückstellung verfügt worden ist, mindestens 6 Wochen (nicht
4 Wochen wie bisher) vor Ablauf der Zurückstellungsfrist bei

dem zuständigen Bezirkskommando eingereicht werden müssen,
damit eine etwaige weitere Zurückstellung vor Ablauf der Frist
herbeigeführt werden kann.
Bei Nichtbeachtung dieser Anordnung haben die Beteiligten
zu gewärtigen, daß sie nach Ablauf der Zurückstellungsfrist als zur
Einstellung zum Heeresdienst zur Verfügung stehend behandelt werden.
Monschau, den 22. Oktober 1918.
K[öni]gl[iches] Bezirkskommando.


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Kreisarchiv Euskirchen (26. Oktober 2018). 26. Oktober 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 16. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cuoq


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