26. Oktober 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 26. Oktober 1918

Einrichtung eines Mieteinigungsamtes beim Amtsgericht Gemünd

Vermischtes.
– (Schutz der Mieter) Ueber die Gültigkeit
einer Wohnungskündigung entscheidet, wenn unverzüg-
lich, d[as]. H[eißt]. ohne schuldhaftes Zögern, der dahingehende
Antrag vom Mieter gestellt wird, das Miet-
einigungsamt. Die Entscheidung des Miet-

einigungsamts ist unanfechtbar. Es ist zweckmäßig,
bei Stellung des Antrages das Sachverhältnis ( z[um]. B[eispiel].
bisher gezahlte Miete, Aussichtslosigkeit, eine andere
Wohnung zu erlangen, event[uelle]. Gründe, weshalb die
neugeforderte Miete zu hoch ist) kurz zu schildern.
Das Mieteignungsamt für den Kreis Schleiden ist
das K[öni]gl[iche]. Amtsgericht in Gemünd.


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Kreisarchiv Euskirchen (26. Oktober 2018). 26. Oktober 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 10. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cuoo


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