Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 23. Oktober 1918
Mehl als Ersatz für Fleisch in der fleischlosen Woche im Kreis Schleiden
Mehlzuweisung als Ersatz für Fleisch.
In der am 21. Oktober 1918 beginnenden 4.
fleischlosen Woche wird als Ersatz für die entfallende
Fleischmenge Mehl gegeben und zwar werden für den
Kopf der fleischversorgungsberechtigten Bevölkerung
des Kreises Schleiden 125 g Mehl oder nach Wahl
des Bezugsberechtigten 160 g Brot verabfolgt.
Das Mehl oder Brot wird auf den für die Woche
vom 21. bis 27. Oktober d[e]s J[ah]r[e]s in der Fleisch-
karte vorgesehenen Abschnitt in den Geschäften, von
denen sonst Mehl oder Brot bezogen wird, abgegeben.
Die Bäckereibetriebe und Mehl- oder Brotverkaufs-
handlungen haben die Abschnitte der Fleischkarten zu
sammeln und unter Anschluß der Mehlverbrauchs-
nachweisung am 28. Oktober d[e]s J[ah]r[e]s an das zu-
ständige Bürgermeisteramt einzureichen.
Schleiden, den 19. Oktober 1918.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
I[n] V[ertretung]: Dr. Kirchhoff, Regierungsreferendar.
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Kreisarchiv Euskirchen (23. Oktober 2018). 23. Oktober 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 7. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cuom