19. Oktober 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 19. Oktober 1918

Eindämmungsmaßnahmen gegen die epidemieartige Grippe im Kreis Schleiden

Vermischtes.
Schleiden, den 17. Okt[ober]. (Vorsichtsmaßregeln
bei Grippe.) Da die Grippe epidemisch und in
schärferer Form als bisher, namentlich auch in Ver-
bindung mit Lungenentzündung auftritt, werden zur
möglichen Verhütung weiterer Verbreitung er Krank-

heit folgende Vorsichtsmaßregeln dringend empfohlen:
1. Die Grippe ist sehr ansteckend. Deshalb sollen
die Kranken nach Möglichkeit isoliert und fremde Per-
sonen zu den Kranken nicht zugelassen werden. Von
den Familienmitgliedern sollen nur diejenigen das
Krankenzimmer betreten, welche die Kranken pflegen.
2. Beim Auftreten der Grippe ziehe man möglichst
bald einen Arzt zu Rate, da die Krankheit schon in
kurzer Zeit eine bösartige Form annehmen kann. An-
fangserscheinungen sind Kopfschmerzen, Fieber, Husten.
3. Alle Personen, welche mit dem Kranken zu tun
haben, müssen dafür sorgen, daß sie von dem Kranken
nicht angehustet werden. Vor dem Verlassen des
Krankenzimmers empfiehlt es sich, eine Desinfektion
der Hände vorzunehmen. 4. Gesunde Personen sollen
sich vor Erkältung hüten und möglichst mehrmals am
Tage mit einer desinfizierenden Flüssigkeit gurgeln.


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