16. Oktober 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 16. Oktober 1918

Sammelaufruf für Bucheckern zur Ölgewinnung im Kreis Schleiden

– Jedermann kann sich Oel verschaffen und Geld
verdienen, wenn er Bucheckern sammelt. In diesem
Jahr hängen die Buchen so voll von Bucheckern, wie
wir es seit Jahren nicht erlebt haben. Werden die
Eckern zur rechten Zeit gesammelt, so läßt sich aus
ihnen ein vorzügliches Speiseöl herstellen. Für jedes

kg Bucheckern, das an die öffentliche Abnahmestelle
abgeliefert wird, bekommt der Sammler oder die
Sammlergruppe bis zu 1,65 M[ark]. Sammlerlohn,
außerdem hat der Sammler ( Sammlergruppe ) ohne
Anrechnung auf die Fettration für jedes abgelieferte
kg Bucheckern Anspruch auf eine Anweisung zum Be-
zug von 60 g Speiseöl gegen Bezahlung von 90 bis
95 Pfennig, was nahezu der Hälfte der in den Buch-
eckern enthaltenen Oelmenge entspricht. Das Speise-
öl wird von den Verteilungsstellen der Kommunal-
verbände ausgegeben werden. Statt der Anweisung
auf Oel kann sich der Sammler einen Schlagschein
ausstellen lassen, der ihn berechtigt, ebensoviel Buch-
eckern für seinen Hausbedarf zu Oel schlagen zu lassen,
als er an die öffentliche Abnahmestelle abgeliefert
hat. Die Mühle, in der er schlagen lassen darf, ist
auf dem Schlagschein anzugeben. Die beim Schlagen
anfallenden Oelkuchen, ein gutes Futter für Schweine
und Rindvieh, darf er gleichfalls für seine eigene
Wirtschaft behalten. Bucheckern sind nicht beschlagnahmt.
Jeder darf sie sammeln, dem es der Waldeigentümer
erlaubt. Außerdem wird das Kriegsamt durch die
Kriegswirtschaftsämter und Kriegswirtschaftsstellen
öffentliche Sammlungen durchführen, die keiner Er-
laubnis des Waldeigentümers bedürfen. Private
Sammler können sich den öffentlichen Sammlungen
anschließen. Die bei der öffentlichen Sammlung ge-
sammelten Bucheckern hat der Sammler entweder in
voller Höhe an die öffentliche Abnahmestelle abzuliefern;
er erhält dann außer dem Sammellohn einen Bezug-
schein über Oel im Gewicht von 6 % der abgelieferten
Bucheckern. Oder er hat, falls er dies vorzieht, nur
die Hälfte der gesammelten Früchte abzuliefern; er
erhält dann außer dem Sammellohn einen Schlagschein,
auf den er die andere Hälfte zu Oel schlagen lassen
darf. Die beste Sammelzeit wird vorraussichtlich der
Oktober sein, je nach der Witterung kann auch Ende
September, im November und darüber hinaus ge-
sammelt werden. So ist Gelegenheit gegeben, daß
sich jeder ein gutes Stück Geld verdient und daneben
sein Haus mit Oel und Futterkuchen versorgen kann.
Es wird auf die Bekanntmachung in Nr. 81 hin-
gewiesen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Kreisarchiv Euskirchen (16. Oktober 2018). 16. Oktober 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 20. März 2025 von https://doi.org/10.58079/cuod


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