Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 09. Oktober 1918
Bekanntmachung zu Arbeitszeiten von Mühlen im Kreis Schleiden
Anlieferung
und Verarbeitung von Früchten in den Mühlen.
Nach § 21 der Kreisanordnung vom 7.8.1918,
betreffend Verbrauchsvorschriften für Selbstversorger
und Vorschriften für Mühlen und sonstige Betriebe,
die gewerbsmäßig Früchte für Selbstversorger ver-
arbeiten, ist die Anlieferung von Früchten und die
Abholung von Erzeugnissen bei Betrieben sowie die
Verarbeitung von Früchten an Sonn- und gesetzlichen
Feiertagen sowie zur Nachtzeit nur mit vorheriger
Genehmigung des Kommunalverbandes gestattet.
Indem ich auf diese Vorschriften nochmals hinweise, be-
stimme ich gemäß Absatz 2 des vorerwähnten § folgendes:
1. Als Nachtzeit im Sinne des § 21 der vorer-
wähnten Kreisordnung gilt:
a) für die Anlieferung von Früchten an die Mühlen
und die Abholung von Erzeugnissen von den
Mühlen bis zum 13. Oktober 1918 und vom
3. März 1919 bis zum 15. April 1919 die
Zeit von 7 Uhr abends bis 6 ½ Uhr morgens
und vom 14. Oktober 1918 bis zum 2. März
1919 die Zeit von 6 Uhr abends bis 7 ½
Uhr morgens.
b) für die Verarbeitung von Früchten in den
Mühlen bis zum 15. April 1919 die Zeit von
10 Uhr abends bis 6 morgens.
2. Die Zeit, welche ab 16. April 1919 als Nacht-
zeit im Sinne der in Rede stehenden Anordnung zu
gelten hat, wird demnächst bekannt gegeben.
3. Abdruck dieser Bekanntmachung ist in allen in
Betrieb befindlichen Mühlen vom Betriebsunternehmer
bis zum 15. April 1919 an gut sichtbarer Stelle
auszuhängen.
4. Bei Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen
dieser Bekanntmachung werden die Strafvorschriften
in den §§ 27 und 28 der obengenannten Kreisan-
ordnung vom 7.8.1918 wirksam. Dieselben Folgen
hat eine versuchte Uebertragung.
Schleiden, den 1. Oktober 1918.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
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Kreisarchiv Euskirchen (9. Oktober 2018). 9. Oktober 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 10. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cuo6