12. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. August 1918

Eisenbahnüberwachungsreisende, die Sicherheit des deutschen Reiches und die Verpflichtung aller Reisenden, sich persönlich ausweisen zu können

       Persönlichkeitsausweis bei Eisenbahnfahrten.
   Die von den Militärbefehlshabern seit längerer Zeit zum
Schutze unseres gesamten Wirtschaftslebens und der militäri-
schen Maßnahmen gegen die Betätigung feindlicher Agenten
eingerichteten Eisenbahnüberwachungsreisen hab sich als
außerordentlich zweckmäßig und für die Sicherheit des Reiches
förderlich erwiesen. Dieses günstige Ergebnis ist u. a. dem


Umstande zu verdanken, daß die Mehrzahl der Eisenbahnreisen-
den in zunehmender Erkenntnis der Notwendigkeit dieser Ein-
richtungen sich den bestehenden Vorschriften über die Verplich-
tung zum Ausweises ihrer Persönlichkeit willig unterzogen hat.
Die mit der Einrichtung der Eisenbahnüberwachungsreisen er-
strebten Ziele würden sich jedoch noch im größeren Umfange er-
reichen lassen, wenn alle Reisenden sich ganz allgemein dessen
bewußt würden, daß sie die schwere und verantwortungsreiche
Tätigkeit der Eisenbahnüberwachungsreisenden wesentlich för-
dern könnten, indem sie selbst nach Möglichkeit die Feststellung
ihrer Persönlichkeit erleichtern. Dies kann dadurch geschehen,
daß sich jeder Reisende für jede Reise mit ihm gehörigen Pa-
pieren versieht. Als solche kommen Papiere in Betracht, wie
sie jedermann zu besitzen pflegt, z. B. Schulzeugnisse, Steuer-
quittungen, Radfahrkarten, Vormundsbestellungen, Urkunden
über die Ernennung zum Beamten, standesamtliche Urkungen
und anderes; besonders wertvoll zu diesem Zwecke sind mit
einem Lichtbild des Inhabers versehene Papiere wie Postaus-
weise, Kraftwagenführerscheine usw. Die Vorlegung eines
Passes oder eines Paßersatzes kann von deutschen Reisenden
zwar nicht verlangt werden; wer jedoch im Besitze eines solchen
Papiers ist, wird sich naturgemäß am besten durch dessen Vor-
legung ausweisen.
   Abgesehen davon, daß die Reisenden durch ein den vorge-
schrieben Erfordernissen angepaßtes Verhalten zu ihrem Teil
an der restlosen Durchführung der zur Sicherheit des Reiches
getroffenen Maßnahmen mitwirken können, handeln sie auch in
ihrem eigenen Interesse, wenn sie die von den Militärbefehls-
habern erlassenen Ausweisvorschriften willig erfüllen, da die
Eisenbahnüberwachungsreisenden berechtigt sind, Reisende, die
sich nicht ausreichend über ihre Person ausweisen, von der
Eisenbahnfahrt so lange auszuschließen, bis die Persönlichkeit
einwandfrei festgestellt ist.


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Stadtarchiv Solingen (12. August 2018). 12. August 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 9. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cunp


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