Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. August 1918
Klarstellung des Reichsbekleidungsamtes zur aktuellen Bekleidungssammlung
Die Maßnahmen der Reichsbekleidungsstelle.
Ueber die Maßnahmen der Reichsbekleidungsstelle ist in einem
großen Teile der Bevölkerung Mißstimmung entstanden. Auf eine
Eingabe des Reichtagsabgeordneten Felix Marquardt, die
den Beschwerden Ausdruck gab, antwortete die Reichsbekleidungsstelle
in Berlin folgendes:
Die in der Oeffentlichkeit und in der Presse erhobenen Vorwürfe
gehen von unrichtigen Voraussetzungen aus. Nur ein
kleiner Teil der gesammelten Anzüge wird den Munitionsarbeitern
überwiesen, die überdies die Anzügr nach ihrem vollen Werte be-
zahlen müssen. Bei der im Gange befindlichen Sammlung ist eine
Beschlagnahme seitens der Reichsbekleidungsstelle niemals angeord-
net worden; die Sammlung wurde stets als eine freiwillige bezeichnet.
Jeder, der entbehrliche Oberkleidung besitzt, wurde aufgefordert, einen
Anzug abzuliefern. Ein gelinder Druck sollte nur dadurch ausgeübt
werden, daß den Kommunalverbänden das Recht zugestanden wurde,
bei solchen Personen, von denen sie annehmen mußten, daß sie zur
Abgabe eines Anzuges in der Lage wären, eine Bestandsaufnahme
ihrer Männeroberkleider durchzuführen. Die Bedürfnisse des Mittel-
standes, für die die Reichsbekleidungsstelle volles Verständnis hat, sind
demnach bei den bisherigen Maßnahmen stets berücksichtigt worden.
Den kaufmännischen Angestellten insbesondere hat die Reichs-
bekleidungsstelle in dieser Hinsicht beruhigende Versicherungen geben
können. Niemals ist seitens der Reichsbekleidungsstelle ein sogenann-
tes „Höchstmaß“ für Männerkleidung (ein Werktags- und ein Sonn-
tagsanzug) festgesetzt worden. Ebenso werden die Interessen der im
Heeresdienst stehenden Personen voll gewahrt; dies mag schon daraus
hervorgehen, daß in den maßgebenden Ausschüssen der Reichsbeklei-
dungsstelle das K[öni]gl[iche] Kriegsministerium vertreten ist. In ihren
wiederholten Anweisungen an die Kommunalverbände hat die Reichs-
bekleidungsstelle besonderen Wert darauf gelegt, daß die abgelie-
ferten Anzüge angemessen bezahlt werden. Sie hat in
neuerlichen Erlassen den Kommunalverbänden anheimgestellt, die fest-
gesetzten Richtpreise je nach Bedürfnis nicht unwesentlich zu über-
schreiten. Auch ist durch Schaffung eines besonderen Schätzungs-
ausschusses die Gewähr, daß die abgelieferte Kleidung nach ihrem
vollen Wert bezahlt wird, in erhöhtem Maße gegeben.
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Stadtarchiv Solingen (3. August 2018). 3. August 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 4. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cum9