3. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. August 1918

Die Ersatzrationen für die kommenden fleischlosen Wochen

               Ersatz in den fleischlosen Wochen.
   In den „Mitteilungen des Kriegsernährungsamts“ wird
über die Erhöhung der Mehlration und die Ersatzmittel in den
fleischlosen Wochen folgendes amtlich bekanntgegeben:
   Erhöhung der Mehlration. Die allgemeine
Tageskopfmenge an Mehl für die versorgungsberechtigte Be-
völkerung ist vom 19. August ab um 40 Gramm erhöht und auf
200 Gram[m] festgesetzt worden. Die Festsetzung gilt zunächst bis
30. September 1918. Eine Zuweisung von Brotstreckungs-
mitteln kann vorläufig nicht erfolgen. Die Zulage an Schwer-
und Schwerstarbeiter bleibt in bisheriger Höhe bestehen. Die
Ausgabe der Reichsreisebrotmarken, von denen zurzeit 4 Stück
gleich 200 Gramm Gebäck für den Tag und Kopf zur Verteilung
gelangen, ist vom 19. August ab auf 5 Stück gleich 250 Gramm
Gebäck erhöht worden, so daß die Wochenration 1750 Gramm
beträgt.


   Ersatzmittel in den fleischlosen Wochen:
Für die Zeit vom 1. August bis 31. Oktober sind, wie schon
früher bekanntgegeben wurde, in der Fleischversorgung vier
fleischlose Wochen festgesetzt worden. Der dadurch entstehende
Ausfall an Fleisch wird durch Ersatz entweder in Mehl oder
Kartoffeln ausgeglichen werden, und zwar sollen in den
Ortschaften mit einer festgesetzten Wochenration von:
   200 Gr[amm] Fleisch, 250 Gr[amm] Mehl oder 1500 Gr[amm] Kartoffel
   150      ”             ”        185      ”            ”      ”      1250      ”               “
   100      ”             ”        125      ”            ”      ”        750      ”               “
zur Verteilung gelangen. Für die erste – vom 19. bis 25.
August – laufende fleischlose Woche wird nach den erlassenen
Anordnungen für das fehlende Fleisch ein Ersatz in Kartoffeln
gewährt werden. Ausgenommen von der Einhaltung der
fleischlosen Wochen sind auf Grund amtsärztlichen Zeugnisses
Kranke, insbesondere Zuckerkranke. Ueber die Fortgewährung
des Fleisches an Kranke unter Fortfall der Ersatzlieferung und
über die Weiterverteilung der Krankenzulage an Fleisch in den
fleischlosen Wochen sind entsprechende Anweisungen an die zu-
ständigen Stellen ergangen.



Diesen Blogbeitrag zitieren
Stadtarchiv Solingen (2018, 3. August). 3. August 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 28. März 2024, von https://doi.org/10.58079/cum8

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