1. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. August 1918

Die Pflicht zur Meldung ausländischer Arbeitskräfte wird in Solingen häufig nicht beachtet

   Wald. Bei der letzten polizeilichen Revision
der Fabriken ist es aufgefallen, daß eine Reihe von Arbeit-
gebern entgegen den erlassenen Bedingungen des Generalkomman-
dos die von ihnen beschäftigten Reichsausländer (auch neutrale) der
Polizeibehörde nicht an- bezw. abgemeldet haben. Die Arbeitgeber
werden nochmals auf diese wichtige Verordnung des stellvertretenden
Generalkommandos hingewiesen. Zuwiderhandelnde werden in Zu-
kunft unnachsichtlich zur Bestrafung angezeigt werden.


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