Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 28. September 1918
Mehlzuweisung als Ersatz für die fleischlose Woche im Kreis Schleiden
Mehlzuweisung
als Ersatz für Fleisch.
In der am 30. September 1918 beginnenden 3.
fleischlosen Woche wird als Ersatz für die entfallende
Fleischmenge Mehl gegeben, und zwar werden für
den Kopf der Fleischversorgungsberechtigten Bevölkerung
des Kreises Schleiden 125 g Mehl oder nach Wahl
des Bezugsberechtigten 160 g Brot verabfolgt.
Das Mehl oder Brot wird auf die für die Woche
vom 30. September bis 6. Oktober d[e]s J[ahre]s gültigen
Abschnitte der Fleischkarte in den Geschäften, von
denen sonst Mehl oder Brot bezogen wird, abgegeben.
Die Bäckereibetriebe und Mehlverkaufshandlungen
haben die Fleischmarken zu sammeln und unter An-
schluß der Mehlverbrauchsanweisung am 7. Oktober
an das zuständige Bürgermeisteramt einzureichen.
Schleiden, den 26. September 1918.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
I[n] V[ertretung]: Dr. Küppers, Kreisdeputierter.
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Kreisarchiv Euskirchen (28. September 2018). 28. September 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 20. September 2024 von https://doi.org/10.58079/culs