21. September 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 21. September 1918

Amtliche Bekanntmachung von Sperrgebieten für die Bucheckernsammlung im Kreis Schleiden

Königliche Oberförsterei Schleiden.
In nachbezeichneten Distrikten ist wegen Einlegung von
Buchenbesammlungsschlägen das Sammln von Bucheckern verboten:
1. Schutzbezirk Nonnenbach :
Distr[ikt]. 5c, 6, 7b, 19b und 26a.
2. Schutzbezirk Silberberg :
Distr[ikt]. 58a und 77b.

3. Schutzbezirk Stritterhof :
Distr[ikt]. 69, 71a und 91.
4. Schutzbezirk Steinfeld :
Distr[ikt]. 109.
In allen anderen Distrikten ist das Sammeln von Buch-
eckern hiermit gestattet. Auf Verlangen werden die Revierforst-
beamten die zur Sammlung geöffneten Distrikte vorweisen.
Das Anschlagen der Stämme ist verboten. Zuwiederhand-
lungen werden zur Anzeige gebracht.


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