Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 24. Oktober 1914
Nach der vorübergehenden Aufhebung der Sonntagsruhe während der Mobilmachung wird darauf hingewiesen, dass sie nun auch während des Krieges wieder einzuhalten ist.
Achtung, Sonntagsruhe!
Es herrscht vielfach die irrige Meinung, daß für die
Kriegszeit die Bestimmungen über die Sonntagsruhe aufge-
hoben seien und daher Sonntags die Geschäfte wie an Wochen-
tagen offen seien. Wir weisen demgegenüber darauf hin, daß
die Aufhebung der Sonntagsruhe nur für die Tage der Mobil-
machung gegolten hat und daß jetzt die Bestimmungen über
die Sonntagsruhe wieder genau so gelten wie vor dem Kriege.
In Solingen müssen also wie früher von ½ 2 Uhr an die Ge-
schäfte geschlossen sein.
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Stadtarchiv Solingen (24. Oktober 2014). 24. Oktober 1914. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 5. November 2024 von https://doi.org/10.58079/cmb5