Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 18. September 1918
Vermischtes.
Schleiden, 16. Sept[ember]. (Kriegsabgabe 1918)
Wir weisen auf die im amtlichen Teil veröffentlichten
Bekanntmachungen, betreffend Veranlagung der außer-
ordentlichen Kriegsabgabe für 1918, hin. Erläuternd
wird bemerkt: 1. Eine Vermögenserklärung brauchen
alle diejenigen Personen nicht abgeben, deren Ver-
mögen bei der Besitz- oder Kriegssteuerveranlagung
im Jahre 1917 auf nicht mehr als 100 000 M[ar]k
festgestellt wurde. 2. Die Steuerpflichtigen, deren
Vermögen bei der Veranlagung der Kriegssteuer und
Besitzsteuer im Jahre 1917 auf mehr als 100 000
M[ar]k festgestellt wurde, haben eine Vermögenserklärung
nur dann abzugeben, wenn sie vom 31. Dezember
1916 bis 31. Dezember 1917 aus dem Nachlasse
eines Verstorbenen oder durch Schenkung oder Ver-
mögensübertragung mehr als 5000 M[ar]k erhalten
haben. Im übrigen erfolgt die Veranlagung der
Kriegssteuer für 1918 ohne Abgabe einer Vermögens-
erklärung auf Grund der vorjährigen Feststellungen
bei der Veranlagung der Besitzsteuer und Kriegssteuer.
3. Die in der Bekanntmachung bezeichneten Gesell-
schaften haben sämtlich eine Kriegssteuererklärung ab-
zugeben. 4. Die physischen Personen (Einzelpersonen)
haben Einkommenserklärungen zum Zwecke der Ver-
anlagung der Kriegsabgabe überhaupt nicht abzugeben.
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Kreisarchiv Euskirchen (18. September 2018). 18. September 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 4. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/culh