18. September 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 18. September 1918

Neue Preisfestsetzung für Kaffeeersatzmittel im Kreis Schleiden

Preise für Kaffee-Ersatzmittel.
Durch Verordnung des Kriegsernährungsamtes vom
27. 8. 1918 sind die in § 4 der Verordnung über
Kaffee-Ersatzmittel vom 16. 11. 1917 festgesetzten
Preise für andere Kaffee-Ersatzmittel als solche aus
Getreide oder Malz abgeändert worden.

Nach der neuen Verordnung dürfen beim Verkauf
an Verbraucher (Kleinhandelspreise) die Preise für
Kaffee-Ersatzmittel, deren Herstellung nicht aus Getreide
oder Malz erfolgt ist, die nachstehend benannten Preise
nicht übersteigen:
a) für Ware, die in geschlossenen Packungen oder
Behältnissen an den Kleinhändler geliefert worden ist, … 1,16 M[ar]k für 1 Pf[un]d
b) für andere Ware . 1,12 M[ar]k für 1 Pf[un]d
Beim Verkauf kleinerer Mengen dürfen Bruchteile
eines Pfennigs auf ganze Pfennige nach oben abge-
rundet werden.
Die neue Preisfestsetzung tritt mit dem 1. Oktober
1918 in Kraft. Mit dem gleichen Zeitpunkt gilt
meine im Kreisblatt 1918 Nr. 28 veröffentlichte Be-
kanntmachung vom 26. 3. 1918, betreffend Preise
für Kaffee-Ersatzmittel bezüglich Ziffer 1 Buchstabe b
als aufgehoben.
Schleiden, den 9. September 1918.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
Graf v[on] Spee.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Kreisarchiv Euskirchen (18. September 2018). 18. September 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 11. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/culg


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