Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 14. September 1918
Bekanntmachung über die Sammlung von Bucheckern im Kreis Schleiden
Königliche Oberförsterei Gemünd.
Das Sammeln von Bucheckern im Kermeter Wald wird
Unter folgenden Bedingungen unentgeltlich gestattet :
1. Das Sammeln der Eckern hat mit der Hand zu erfolgen
Das Anschlagen der Bäume und Aeste mit Aexten, um
den Abfall der Eckern zu erzielen, ist verboten.
2. Die Sammler haben vor dem Beginn des Sammeln
sich bei den zuständigen Förstern (Mariawald : Hege-
meist Muth 1, Paulushof : Hegemeister Muth 2, Hafen-
feld : Revierförster Schäfer) zu melden.
3. Der Zeitpunkt für den Beginn des Sammelns wird
durch das Kreisblatt bekannt gegeben. Früheres
Sammeln ist verboten.