Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 07. September 1918
Bekanntmachung zur fleischlosen Woche im Kreis Schleiden
– (Fleischlose Woche.) Es wird darauf hinge-
wiesen, daß in der Woche vom 9. bis 15. September
c[u]r[rentis] Fleisch und Fleischwaren, die der Anrechnung auf
Fleischkarten unterliegen, an die versorgungsberechtigte
Zivilbevölkerung nicht abgegeben werden darf. Dies
gilt selbstverständlich auch für Gast- und Schenkwirt-
schaften. Die auf diese Woche laufenden Fleischmarken
sind ungültig. Die fleischfreien Wochen gelten nicht
für die Zulagen der Kranken, der Schwer- und Schwerst-
arbeiter und der unter Tage arbeitenden Bergleute.
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Kreisarchiv Euskirchen (7. September 2018). 7. September 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 17. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cul4