7. September 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 07. September 1918

Bekanntmachung zur fleischlosen Woche im Kreis Schleiden

– (Fleischlose Woche.) Es wird darauf hinge-
wiesen, daß in der Woche vom 9. bis 15. September
c[u]r[rentis] Fleisch und Fleischwaren, die der Anrechnung auf
Fleischkarten unterliegen, an die versorgungsberechtigte
Zivilbevölkerung nicht abgegeben werden darf. Dies
gilt selbstverständlich auch für Gast- und Schenkwirt-
schaften. Die auf diese Woche laufenden Fleischmarken
sind ungültig. Die fleischfreien Wochen gelten nicht
für die Zulagen der Kranken, der Schwer- und Schwerst-
arbeiter und der unter Tage arbeitenden Bergleute.


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