Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 04. September 1918
Billigung der Aufnahme von lungenkranken Rentnern in Invalidenheime
– (Aufnahme lungenkranker Rentenempfänger in
Invalidenheime.) Die Landesversicherungsanstalt der
Rheinprovinz hat die segensreiche Einrichtung getroffen,
lungenkranke Rentenempfänger in Invalidenheimen,
welche meist mit ländlichen Krankenhäusern verbunden
sind, aufzunehmen. Die Aufnahme erfolgt in der
Regel nur gegen Abtretung der Rente. Die ständige
Behandlung durch den Arzt hat regelmäßig gute Er-
folge zu verzeichnen. – Es ist verschiedentlich vor-
gekommen, daß Pfleglinge, die für ein Heilverfahren
nicht mehr geeignet waren, weil nicht vorauszusehen
war, daß sie durch die bei Heilstättenbehandlung üb-
liche Kur in der Höchstdauer von drei Monaten wieder
erwerbsfähig werden würden, nach viermonatiger
Schonung und Behandlung als nunmehr für die Heil-
stätte geeignet entlassen werden konnten. Auch konnte
in einer Reihe von vorgeschrittenen Fällen nach einem
Aufenthalt in einem Invalidenheim Entlassung wegen
eingetretener Erwerbsfähigkeit erfolgen. Bedürftigen
und kinderreichen Familien kann ein Teil der Rente
des Invaliden für die Dauer seines Aufenthaltes im
Invalidenheim belassen werden. – Den Lungenkranken
Rentenempfängern kann daher nur dringend ein An-
trag auf Aufnahme in einem Invalidenheim empfohlen
werden. Die Anträge sind bei dem zuständigen Ver-
sicherungsamt oder Bürgermeisteramt zu stellen.
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Kreisarchiv Euskirchen (4. September 2018). 4. September 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cul0