Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. Juli 1918
Das 7. Armeekorps untersagt Arbeitsniederlegungen zur Durchsetzung von Arbeitszeitverkürzungen und droht drastische Strafen an
Gegen die Streikgefahr!
Der kommandierende General des 7. Armeekorps Fr[ei]h[er]r
v[on] Gayl wendet sich in einer öffentlichen Bekanntmachung
gegen das Verfahren der Arbeiterschaft einiger industrieller
Betriebe, die vor Beendigung der Arbeitszeit die Arbeit nieder-
gelegt haben, um so ihre Forderung auf Verkürzung der Ar-
beitszeit zu erzwingen. Das Generalkommando könne nicht
zulassen, daß die Arbeiter ihre Forderung durch ein der-
artiges eigenmächtiges Vorgehen durchzusetzen versuchen und
sich dabei über die Bestimmungen des Arbeitsvertrages und
der Arbeitsordnung willkürlich hinwegsetzen; es müsse vielmehr
verlangen, daß die Arbeiterschaft ihre Wünsche nur auf gesetz-
mäßigem Wege verfolge. Eine nochmalige Arbeitsnieder-
legung und das Verlassen des Betriebes vor Schluß der nach
der Arbeitsordnung festgesetzten Arbeitszeit müsse als Streik-
fall betrachtet werden. Streikenden Wehrpflichtige müßten mit
ihrer Verwendung im Heeresdienst rechnen. Die Arbeiterschaft
werde auf die weittragenden Folgen einer eigenmächtigen un-
gesetzlichen Handlungsweise aufmerksam gemacht. „In dieser
Zeit“, heißt es dann weiter, „in der sich die entscheidenden
Kämpfe um Deutschlands Zukunft abspielen, müssen alle Forde-
rungen zurückgestellt werden, die eine Erfüllung der Aufgaben
der Rüstungsindustrie beeinträchtigen. Zu der Arbeiterschaft
des Korpsbezirks habe ich das Vertrauen, daß sie den helden-
mütigen Truppen an der Front wie bisher nicht nachstehen
wird in Beweisen vorbildlicher Pflichttreue und Opferwillig-
keit, und daß sie somit voll das Ihre tut, um dem Vaterlande
einen ehrenvollen Frieden zu sichern.“
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Stadtarchiv Solingen (27. Juli 2018). 27. Juli 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 7. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cuk5