Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. Juli 1918
Neue Regelung des Postverkehrs zwischen Deutschland und den Kriegsgefangenen in Russland
Wald. Postverkehr mit deutschen Kriegsgefangenen
und Zivilverschickten in Rußland durch Vermittlung eines
zwischen der deutschen Hauptkommission und den Unterkom-
missionen bestehenden Kurierdienstes. Um eine Nachrichten-
übermittlung zwischen Kriegsgefangenen und Zivilverschickten
einerseits und der Heimat andererseits zu fördern, hat das deut-
sche Fürsorgekomitee in Moskau eine Zentralpoststelle für die
deutschen Kriegs- und Zivilgefangenen und ihre Angehörigen
eingerichtet. Jedem Kriegs- und Zivilgefangenen ist es ge-
stattet, zweimal monatlich eine Postkarte nach der Heimat zu
senden. Die Postkarte wird durch Kuriergelegenheit seitens der
in den einzelnen Bezirken tätigen Fürsorgekommissionen der
deutschen Hauptkommission in Moskau zugesandt. Diese ihrer-
seits sendet die Post an die Postüberwachungsstelle Berlin O.
17, von wo aus die unmittelbar Zustellung durch die Post an
die Angehörigen erfolgen wird. – In gleicher Weise soll durch
die Vermittlung der Rote Kreuz-Vereine und Hilfen für
kriegsgefangene Deutsche eine Nachrichtenübermittlung von der
Heimat an die Gefangenen in die Wege geleitet werden. Jedem
Gefangenen darf zweimal monatlich eine Postkarte von seinen
Angehörigen geschrieben werden. Diese Postkarte ist bei dem
zuständigen Hilfsverein einzuliefern und die Rote Kreuz- und
Hilfs-Vereine haben ihrerseits die Kontrolle darüber zu führen,
daß die zuständige Zahl von zwei Postkarten im Monat nicht
überschritten wird. Die Postkarte muß außer der genauen
Adresse des Gefangenen deutlich die Bezeichnung des Gouver-
nements tragen, damit die Verteilung auf die deutschen Für-
sorgekommissionen ohne Schwierigkeiten vor sich gehen kann.
Briefe jeglicher Art, sowie Pakete sind von dieser Beförderung
ausgeschlossen. Ist der Adressat der Postkarte nicht aufzu-
finden, so wird die Postkarte seitens der betreffenden Fürsorge-
kommission vernichtet werden, weil eine unmögliche Belastung
der Kuriere vermieden werden muß. Es sollte deshalb von
dieser Einrichtung nur Gebrauch gemacht werden, nachdem zu-
verlässige Mitteilungen über den Aufenthalt des betr[effenden] Kriegs-
gefangenen oder Zivilverschickten vorliegen. – Diese Nach-
richtenvermittlung ist lediglich als Ergänzung zu der allge-
meinen Gefangenschaft gedacht, welche nach Eröffnung des all-
gemeinen Postverkehrs zwischen Deutschland und Rußland
wieder aufgenommen ist. Sie bezweckt, von den unzuverlässigen
russischen Verkehrsverhältnissen unabhängig zu sein. Geeignete
Vordrucke sind auf Bureau 3 des hiesigen Rathauses erhältlich,
wo im übrigen auch die ausgeschriebenen Postkarten abzu-
liefern sind.
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Stadtarchiv Solingen (25. Juli 2018). 25. Juli 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 7. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cujz