24. August 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 24. August 1918

Berichtigung eines Schreibfehlers im Bezug zur Mühlenschließung

Berichtigung
zu der in N[umme]r 63 des Kreisblattes veröffentlichten
Bekanntmachung vom 1. August 1918,
betr[offene] Brotversorgung der Getreideselbstversorger
für die Zeit vom 16. August bis 15. September 1918
und Schließung der Mühlen.
In der vorgenannten Bekanntmachung ist in Ziffer
4 insofern ein Schreibfehler unterlaufen, als die
Mühlen nicht vom 16. 8. bis 15. September, sondern
vom 16. August bis nur zum 5. September ge-

schlossen zu halten sind.
Ziffer 4 Absatz 1 der vorgenannten Bekanntmachung
lautet richtig gestellt wie folgt:
In der Zeit vom 16. 8. bis 5. September d[es] J[ahre]s
dürfen die Mühlenbesitzer von Privatpersonen kein
Getreide annehmen, noch solches in ihrer Mühle
lagern, oder verarbeiten oder verarbeiten lassen.
Schleiden, den 17. August 1918.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
Graf von Spee.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Kreisarchiv Euskirchen (24. August 2018). 24. August 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 12. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cujd


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