5. Juli 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Veterinärwesen“ 1896-1934, B 36, Bl. 204

Der Regierungspräsident teilt in einem Rundschreiben mit, dass die in Davos (Schweiz) internierten Deutschen bei der Anstellung als Arbeitskräfte gleich behandelt werden sollen, wie die Bewerber aus Deutschland. Hintergrund ist das im Februar 1916 zwischen Deutschland, Frankreich und der Schweiz getroffene Abkommen, deutsche und französische Kriegsgefangene aus den Kolonien in der Schweiz zu internieren.

Mehr Informationen hier:
http://www.chur.ch/dl.php/de/542575ca044d5/Chur_1914-1918_Tafeln.pdf


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