10. August 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 10. August 1918

Erhöhung der Mannschaftslöhnung durch den Reichstag und den Kaiser

– (Erhöhung der Mannschaftslöhnung.) An das
preußische Kriegsministerium hatte der Reichstags-
abgeordnete Felix Marquart eine Eingabe errichtet,
worin er den Wunsch aussprach, daß die Löhnung
der Mannschaften erhöht werden möge. Ebenso ist
diesem Wunsche vom Reichstag Ausdruck gegeben
worden. Auch hatte der Reichstagsabgeordnete den
General Ludendorff gebeten, seinen Einfluß in dieser
Richtung geltend zu machen. General Ludendorff

läßt ihm durch die Zentralabteilung des Generalstabs
folgendes mitteilen: „Der erste Generalquartier-
meister hat mich beauftragt, Eurer Hochwohlgeboren
seinen besten Dank für die Uebersendung der Abschrift
Ihrer Eingabe an das Kriegsministerium betreffs Er-
höhung der Mannschaftslöhnung zu übermitteln. In-
zwischen ist diese Erhöhung durch die kaiserliche
Willensmeinung vom 1. August 1918 bereits eingetreten.
– (Zulage für Unteroffiziere und Mannschaften.)
Auf Ihren Vortrag bestimme ich, daß mit Wirkung
vom heutigen Tage den Unteroffizieren und Mann-
schaften eine Zulage gezahlt wird, und zwar monatlich
in Höhe von 9 M[ar]k an die mobilen und 6 M[ar]k an
die Immobilen. Die nähern Bestimmungen haben
Sie im Einvernehmen mit dem Reichskanzler zu treffen.
Großes Hauptquartier, den 1. August 1918.
Wilhelm.
Vorstehende Allerhöchste Kabinetts Ordre wird mit
folgendem zur Kenntnis der Armee gebracht: 1.
Alle Unteroffiziere (auch die Gehaltsempfangenden)
und Mannschaften erhalten, sofern sie mobil sind oder
mobile Besoldung beziehen, die Zulage von 9 M[ar]k
alle übrigen die von 6 M[ar]k. 2. Die Zahlung hat
für Gehaltsempfänger monatlich, für Löhnungsempfänger
dekadenweise zu erfolgen. Die Bezahlung wird nach
den gleichen Grundsätzen wie das Kriegsgehalt bzw.
die Kriegslöhnung gezahlt. 3. Die Zahlung für
die rückliegende Zeit hat sofort und von der Dienst-
stelle zu erfolgen, bei der der Berechtigte sich zur
Zeit des Bekanntwerdens der Allerhöchsten Kabinetts-
Ordre befindet. v[on] Stein.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Kreisarchiv Euskirchen (10. August 2018). 10. August 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 14. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cuhq


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.