Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 07. August 1918
Einrichtung eines Kurierdienstes für Postkarten der Kriegsgefangenen im Osten
Vermischtes.
Schleiden, 5. Aug[ust]. (Einrichtung eines Kurier-
Postdienstes für Gefangene in Rußland durch Ver-
mittlung der Deutschen Hauptkommission in Moskau.)
Um eine Nachrichtenübermittlung zwischen Kriegs-
gefangenen und Zivilverschickten einerseits und der
Heimat andererseits zu fördern, hat das Deutsche
Fürsorgekomitee in Moskau eine Zentralpoststelle für
die deutschen Kriegs- und Zivilgefangenen und ihre
Angehöriger eingerichtet. Jedem Kriegs- und Zivil-
gefangenen ist es gestattet, zweimal monatlich eine
Postkarte nach der Heimat zu senden. Die Post-
karte wird durch Kuriergelegenheit seitens der in den
einzelnen Bezirken tätigen Fürsorgekommissionen der
deutschen Hauptkommission in Moskau zugesandt, und
diese ihrerseits sendet die Post an die Postüberwachungs-
stelle Berlin O 17, von wo aus die unmittelbare
Zustellung durch die Post an die Angehörigen erfolgen
wird. In gleicher Weise soll durch die Vermittlung
der Rote-Kreuz-Vereine und Hilfen für kriegsgefangene
Deutsche eine Nachrichtenübermittlung von der Heimat
an die Gefangenen in die Wege geleitet werden.
Jedem Gefangenen darf zweimal monatlich eine Post-
karte von seinen Angehörigen geschrieben werden.
Diese Postkarte ist bei dem zuständigen Hilfsverein
einzuliefern, und die Rote-Kreuz und Hilfsvereine
haben ihrerseits die Kontrolle darüber zu führen, daß
die zuständige Zahl von 2 Postkarten im Monat nicht
überschritten wird. Die Postkarte muß außer der
genauen Adresse des Gefangenen deutlich die Bezeichnung
des Gouvernements tragen, damit die Verteilung auf
die deutschen Fürsorgekommissionen ohne Schwierig-
keiten vor sich gehen kann. Briefe jeglicher Art, so-
wie Pakete, sind von dieser Beförderung ausgeschlossen.
Ist der Adressat der Postkarte nicht aufzufinden, so
wird die Postkarte seitens der betreffenden Fürsorge-
kommission vernichtet werden, weil eine unnötige Be-
lastung der Kuriere vermieden werden muß. Es
sollte derhalb von dieser Einrichtung erst Gebrauch
gemacht werden, nachdem zuverlässige Mitteilungen
über den Aufenthalt der betreffenden Kriegsgefangenen
oder Zivilverschickten vorliegen. Diese Nachrichten-
vermittlung ist lediglich als Ergänzung zu der all-
gemeinen Gefangenenpost gedacht, welche nach Er-
öffnung des allgemeinen Postverkehrs zwischen Deutschland
und Rußland wieder aufgenommen ist. Sie bezweckt,
von den unzuverlässigen russischen Verkehrsverhält-
nissen unabhängig zu sein. Geeignete Vordrucke
können in Euskirchen, Annaturmplatz 7 entgegengenommen
werden bei der Hilfsstelle für die Kreise Eus-
kirchen und Schleiden und die angrenzenden Gemeinden
zuständigen Kriegsgefangenenfürsorge vom Roten Kreuz,
wo im übrigen auch die ausgeschriebenen Postkarten
abzuliefern sind.