Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 07. August 1918
Autorisierung des Jagens von Krammetsvögeln im Kreis Schleiden
– ( Fang von Krammetsvögeln. ) Wie in den
beiden Vorjahren ist auch in diesem Jahre den Landes-
zentralbehörden durch das Kriegsernährungsamt die
Ermächtigung erteilt worden, in der Zeit vom 21.
September bis zum 31. Dezember 1918 den Fang
von Krammetsvögeln im Dohnenstieg zuzulassen und
die Art der Ausübung dieses Fangs näher zu regeln.
Maßgebend für den Erlaß der Anordnung war die
Erwägung, die Krammetsvögel zur Verbesserung der
knappen Fleischversorgung in möglichst großem Umfang
der menschlichen Ernährung nutzbar zu machen. Ge-
wissen Bedenken, die mit Rücksicht auf den Schutz der
heimischen Singvögelwelt gegen die Maßnahme sprechen,
ist nach Möglichkeit dadurch Rechnung zu tragen, daß
die Zulassung des Dohnenstiegs auf eine Jahreszeit
beschränkt bleibt in der sich nistende Singvögel in
Deutschland nicht mehr aufzuhalten pflegen.
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Kreisarchiv Euskirchen (7. August 2018). 7. August 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 19. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cuhh