Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. Juli 1918
Geldprämien für die Ergreifung feindlicher Flieger und die Bergung unversehrter feindlicher Flugzeuge
Leichlingen. Einbringung feindlicher Flug-
zeuge. Es sind bisher wiederholt feindliche Flugzeuge dies-
seits des Kampfgebietes, teils aus Not, teils aus Unkenntnis
über die Gegend, in der sie sich befanden, gelandet. Die Be-
satzungen der Flugzeuge machen meistens den Versuch, das
Flugzeug zu zerstören und persönlich zu entfliehen. Wo ihnen
dies mißlungen ist, ist das häufig dem sofortigen Eingreifen
einzelner Militär- oder Zivilpersonen zu danken. Dies Ein-
greifen ist oft mit Gefahr für Leib und Leben verbunden, oder
erfordert persönliche Umsicht, Unerschrockenheit, bisweilen auch
Aufwendungen. Es ist sehr wichtig, der feindlichen Flieger so-
fort habhaft zu werden und das Flugzeug ganz oder wenigstens
teilweise unzerstört zu bergen. Das Kriegsministerium hat da-
her genehmigt, den Zivilpersonen, die sich bei der Festnahme
der Flieger oder bei der Bergung des Flugzeuges besonders
verdient gemacht haben, neben öffentlicher Belobigung auch
Belohnungen in Geld zu gewähren. Für die Bergung feind-
licher Flugzeuge werden Geldentschädigungen, deren Höhe sich
nach der Wichtigkeit des Flugzeuges richtet, gewährt. Als Be-
lohnungen für die Festnahme feindlichen Flugzeugpersonals
können Zivilpersonen Geldbeträge bis zur Höhe von 50 Mark
zugebilligt werden. Die Höhe wird von dem stellvertretenden
Generalkommando für jeden Fall festgesetzt. Es wird ersucht,
vorkommendenfalls Anträge dem stellvertretenden General-
kommando vorzulegen.
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Stadtarchiv Solingen (13. Juli 2018). 13. Juli 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 3. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cugw