Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. Juli 1918
Kampf dem Schleichhandel: Keine Mitnahme von größeren Gepäckstücken in den Straßenbahnen im Landkreis Solingen mehr erlaubt
Bekanntmachung.
In Anbetracht der Ueberhandnahme der Schleichversorgung, die
die geordnete Lebensmittelversorgung der Gesamtbevölkerung in Frage
stellt, soweit zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Verkehr, wird
das Mitnehmen von größeren Gepäckstücken wie Säcken, Körben und
derg[leichen], in denen sich Schleichwaren befinden, auf den Klein- und
Straßenbahnen streng verboten. Wer solche Waren mitbringt, hat
Zurückweisung von der Fahrt sowie Wegnahme der Waren zu ge-
wärtigen. Die Polizeibeamten sind angewiesen, diese Bekanntmachung
mit größtem Nachdruck durchzuführen. Die Bekanntmachung tritt
am 11. Juli in Kraft.
Opladen, den 6. Juli 1918
Der Landrat: Lucas