Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. Juli 1918
Mahnung des Landrates von Solingen, unrechtmäßig zurückgehaltene Heeresbekleidung und militärische Ausrüstungsgenstände an die entsprechende Stelle abzuliefern
Bekanntmachung
Gelegentlich von Haussuchungen seitens der Polizeibehörden
wurden des öftern von der Heeresverwaltung gelieferte mili-
tärische Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke vorgefunden, die von
Heeresangehörigen widerrechtlich nach Hause geschickt oder auf Ur-
laub von diesen zurückgelassen wurden. Vornehmlich handelte es sich
dabei um Angehörige von Verwundeten und Gefallenen, die an-
scheinend vielfach der Ansicht sind, die betreffenden Gegenstände seien
Privateigentum.
Ich mache deshalb ausdrücklich darauf aufmerksam, daß diese
Sachen alle Eigentum der Heeresverwaltung und umgehend an das
nächstgelegene Bezirkskommando (hier also in Solingen) abzu-
liefern sind.
Opladen, den 29. Juni 1918
Der Landrat: Lucas