6. Juli 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. Juli 1918

Mahnung des Landrates von Solingen, unrechtmäßig zurückgehaltene Heeresbekleidung und militärische Ausrüstungsgenstände an die entsprechende Stelle abzuliefern

                     Bekanntmachung
   Gelegentlich von Haussuchungen seitens der Polizeibehörden
wurden des öftern von der Heeresverwaltung gelieferte mili-
tärische Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke vorgefunden, die von
Heeresangehörigen widerrechtlich nach Hause geschickt oder auf Ur-
laub von diesen zurückgelassen wurden. Vornehmlich handelte es sich
dabei um Angehörige von Verwundeten und Gefallenen, die an-
scheinend vielfach der Ansicht sind, die betreffenden Gegenstände seien
Privateigentum.
   Ich mache deshalb ausdrücklich darauf aufmerksam, daß diese
Sachen alle Eigentum der Heeresverwaltung und umgehend an das
nächstgelegene Bezirkskommando (hier also in Solingen) abzu-
liefern sind.
   Opladen, den 29. Juni 1918
                                                      Der Landrat: Lucas


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (6. Juli 2018). 6. Juli 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 11. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cuft


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