Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. Juli 1918
Regeln zur Bewirtschaftung der knappen Frühkartoffeln im Landkreis Solingen
Zur Kartoffelknappheit. Infolge der großen Kartoffel-
knappheit sind die Frühkartoffeln in derselben Weise wie auch
die alten zu bewirtschaften. Auch hinsichtlich ihrer muß des-
halb die strengste Verbrauchsregelung Platz greifen. Kartoffel-
erzeuger und Verbraucher tun in ihrem eigenen und im In-
teresse der Allgemeinheit gut, sich genau an die Bestimmungen
zu halten.
Der Landkreis Solingen hat den Ankauf ausschließlich der
K. O. G. übertragen. Diese bestellt für alle einzelnen Bezirke
Unter-Aufkäufer, die sie, wie im Vorjahre, dem ansässigen
Handel entnimmt. Nur an den jeweiligen Aufkäufer des Be-
zirks dürfen Frühkartoffeln abgegeben werden. Von den ein-
zelnen Sammelstellen aus gehen dann die Frühkartoffeln an
die Gemeinden bez[iehungs]w[eise] Verkäufer.
Da die Frühkartoffeln weder längeres Aufbewahren noch
häufiges Transportieren vertragen können, so wird auf glatte
Abwickelung des Geschäfts und schnellste Zuführung vom Er-
zeuger zum Verbraucher der größte Wert gelegt werden.
Selbstredend werden auch die Frühkartoffeln nur auf Kar-
toffelkarte abgegeben. Jedermann wird gebeten, sich nach vor-
stehender Regelung zu richten und die glatte Durchführung
der behördlichen Maßnahmen tunlichst zu unterstützen.
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Stadtarchiv Solingen (4. Juli 2018). 4. Juli 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 7. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cufi