Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. Juli 1918
Zum eingeschränkten Postverkehr mit Amerika
Zum Postverkehr mit Amerika.
Der unmittelbare Postverkehr zwischen Deutschland und
den Vereinigten Staaten von Amerika ist unterbrochen. Nach
einer Mitteilung des amerikanischen Roten Kreuzes ist jegliche
Korrespondenz zwischen Amerika einerseits und Deutschland
und Oesterreich-Ungarn andererseits, sei es unmittelbar oder
mittelbar, ausgenommen Kriegsgefangenenpost, strengstens
verboten. Personen, welche diese Bestimmung übertreten,
droht in Amerika eine Gefängnisstrafe. Es ist jedoch eine be-
schränkte Nachrichtenvermittlung durch das
Rote Kreuz zugelassen. Die Zentralauskunftsstelle für
Auswanderer in Berlin, Am Karlsbad 10, nimmt kurzgefaßte,
nicht in Briefform gehaltene Angaben, die den betreffenden
Angehörigen in den Vereinigten Staaten gleichwie in Kanada
und in Südamerika persönliche, nicht geschäftliche Nachrichten
mitteilen oder über deren Aufenthalt oder Befinden Auskunft
erbitten, zur Weiterleitung entgegen.
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Stadtarchiv Solingen (4. Juli 2018). 4. Juli 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 18. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cufh