3. Juli 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. Juli 1918

Der Haus- und Grundbesitzerverein Solingen diskutierte das neue Kündigungsverbot

   Solingen. Mit dem Kündigungsverbot des kom-
mandierenden Generals des 7. Armeekorps beschäftigte sich
eine Versammlung des Haus- und Grundbesitzervereins am Montag-
abend im Gierlichschen Lokale. Der Vorsitzende Herr Weck hielt
einen einleitenden Vortrag, in dem er auf die einschneidenden Be-
stimmungen der neuen Verordnung hinwies. Gewiß habe hier eine
gute Absicht zugrunde gelegen, nämlich, den Wohnungsmangel, der
durch Zuzug in den Industriebezirken entstanden ist, zu beseitigen.
Die Verordnung mache aber auch den Haus und Grundbesitz recht-
los, da sie seine Eigentumsrechte vernichte. Eine Reihe von Leuten,
die schon vor dem Kriege den Haus- und Grundbesitzer prellten, wür-
den diese Verordnung als einen Freibrief betrachten. Sei das Eigen-
tum des Haus- und Grundbesitzers nicht mehr staatlich geschützt, so
würde auch das Privatkapital für den Hausbau nicht mehr zu haben


sein. Staat und Gemeinden allein vermöchten aber die Wohnungs-
frage nicht zu lösen. Als die Verfügung hier in Solingen bekannt
wurde, habe er sofort Rücksprache mit dem Oberbürgermeister genom-
men und mit ihm Uebereinstimmung dahingehend erzielt, daß die
Rechte, die anderen zustehen, auch dem Haus- und Grundbesitzer zu-
gebilligt werden. Bekanntlich liegt die Entscheidung bei Differenzen,
die sich aus der neuen Verordnung ergeben, beim Vorsitzenden des
Kommunalverbandes, dem Oberbürgermeister. Wir haben nun hier
in Solingen einen Ausschuß gebildet, der aus dem Oberbürgermeister
be[z]iehungs[w]eise dessem Stellvertreter als Vorsitzende, zwei Mitgliedern des
Haus- und Grundbesitzervereins und zwei Mitgliedern des Mieter-
vereins besteht, und dem die Prüfung dieser Fälle übertragen wird,
die er nach billigem Ermessen zu entscheiden hat. Die Verordnung
bestehe vorläufig nur für den Korpsbezirk des 7. Armeekorps. Sie
wird aber in Kürze noch ausgedehnt werden auf die anderen Korps-
bezirke. In Braunschweig will man noch weiter gehen. Dort hat
man den Vorschlag gemacht, ein Einquartierungssystem einzuführen,
wonach jeder, der über 3 Räume bewohnt, die übrigen Räume an
heimkehrende Krieger abzugeben hat. Dieser Schlag treffe auch die
Mieterschaft, also habe auch die Mieterschaft Veranlassung, sich gegen
solche Ungeheuerlichkeiten zu wehren. In die Verordnung spiele auch
die Mietserhöhung hinein. Bei unbilliger Mietssteigerung würde
dem Hausbesitzer nicht recht gegeben werden, daher bestehe die Not-
wendigkeit, daß der Hausbesitzer seine Ausgaben berechne und auf-
stelle. Wenn der Mieter aber glaube, eine Mietspreissteigerung
dürfe nicht vorgenommen werden, so sei er im Irrtum. Die Miets-
steigerung müsse bloß in billigem Verhältnis stehen. Wenn ein
Hausbesitzer eine Wohnung vermietet hat, und der alte Mieter zieht
aus, so müsse er einen Antrag an den Oberbürgermeister stellen, ihn
von der Pflicht, den neuen Mieter aufzunehmen, zu entbinden. In
der sich an den Vortrag anschließenden Diskussion wurde eine
ganze Reihe von Fragen gestellt, die sich auf die Verordnung beziehen
und die Herr Weck beantwortete. Aus den Antworten ist zu erwäh-
nen, daß Ausschüsse, gleich dem Ausschuß in Solingen, auch in
Höhscheid, Ohligs, Wald und Gräfrath zur Entscheidung von Miets-
differenzen gebildet werden sollen. Auf Fabrikräume beziehe sich die
neue Verordnung des kommandierenden Generals nicht. Wer Miete
nicht zahle, der bleibe Schuldner des Hausbesitzers. Dieser müsse
aber seine Forderung einklagen, um nach dem Kriege, wenn die
Kriegsverordnungen aufgehoben worden sind, das Urteil vollstrecken
lassen zu können. Werde jemand die Wohnung gekündigt, weil er
seine Miete nicht bezahle, so werde der Ausschuß immer zugunsten
des Hausbesitzers entscheiden. Hat der Hausbesitzer eine Wohnung
vermietet, will der alte Mieter aber nicht ausziehen, so muß sich der
Hausbesitzer an den Oberbürgermeister wenden, damit ihn dieser
von der Haftpflicht gegenüber dem neuen Mieter entbinde. Zum
Schluß wurde noch mitgeteilt, daß der Haus und Grundbesitzerverein
für 1800 Mark Türklinken anzubringen habe, dafür aber bloß 1000
Mark zurückvergütet erhalte, so daß er 800 Mark Schaden zu leiden
habe. Eine neue Holzklinke wurde von dem Anfertiger dem Haus-
und Grundbesitzerverein vorgelegt. Damit endete die Versammlung.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (3. Juli 2018). 3. Juli 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 10. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cufb


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.