25. August 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 25. August 1918

Wenn Fahrgäste in der falschen Wagenklasse sitzen, dann müssen sie mit einer Strafzahlung in Höhe von sechs Mark rechnen.

  – In den Eisenbahnzügen werden täglich
Reisende ermittelt, die eigenmächtig in einer
ihrer Fahrkarte nicht entsprechenden höheren
Wagenklasse Platz genommen haben. Sie wer-
den von den Zugbediensteten ebenso behandelt
werden, wie Reisende, die sich nicht im Besitze
einer gültigen Fahrkarte befinden, sie müssen
mithin für die von ihnen zurückgelegte Strecke
das doppelte Fahrgeld, mindestens aber 6 Mk.
bezahlen. Dieser Betrag ist auch dann zu ent-
richten, wenn der Zug sich noch nicht in Bewe-
gung gesetzt hat.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Troisdorf (25. August 2018). 25. August 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 15. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cueb


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.