Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. Juni 1918
Ein kriegsversehrter Solinger Schleifer wurde wegen Schleichhandels zu einer Geldstrafe verurteilt.
Solingen. Milde Richter fand der Schleifer Wilhelm G.
von hier. G., dem im Felde der linke Arm zerschossen worden ist, so
daß er seinem Berufe nicht mehr nachgehen kann, verlegte sich, um
leben zu können, auf den Schleichhandel. Er kaufte Schuhe, Herren-
kleider, Wäsche, Seife, Kaffee usw. an der Grenze auf und verkaufte
die Sachen mit mäßigem Aufschlag weiter. Dadurch verstieß er gegen
eine ganze Reihe von Kriegsgesetzen. Eines Tages wurde er abge-
faßt und es wurde eine größere Menge der erwähnten Waren in
seiner Wohnung beschlagnahmt. Das Schöffengericht hatte ihn zu
250 Mark Geldstrafe verurteilt, jedoch nicht auf Einziehung der be-
schlagnahmten Waren erkannt. Aus diesem letzteren Grunde hatte
der Amtsanwalt Berufung gegen das Urteil eingelegt. Die Straf-
kammer in Elberfeld verwarf diesen Einspruch.
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Stadtarchiv Solingen (28. Juni 2018). 28. Juni 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 14. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cucn