Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. Juni 1918
Eine Entschließung gegen den Schleichhandel aus dem Ernährungsauschuss des Reichstages.
Gegen den Schleichhandel.
Der Ernährungsausschuß des Reichstages nahm folgende Ent-
schließung gegen den Schleichhandel an: „Für die Er-
fassung der öffentlich bewirtschafteten Nahrungsmittel ist eine be-
sondere Bundesratsverordnung zu erlassen, der folgende Richtlinien
zugrunde liegen müssen: Oeffentlich bewirtschaftete Nahrungsmittel
dürfen vom Erzeuger nur an Reichs-, Staats-, Provinzial- oder
Gemeindebehörden geliefert werden, an andere Empfänger nur, so-
weit sie zur Annahme vom Kriegsernährungsamt ermächtigt sind;
die Absender öffentlich bewirtschafteter Nahrungsmittel sind ver-
pflichtet, alle Sendungen wahrheitsgetreu zu deklarieren; jeder ver-
botswidrige Transport solcher Sendungen verfällt dem Kriegs-
ernährungsamt; die Landesbehörden übernehmen die Verpflichtung
zur strengsten Durchführung dieser Vorschrift“.
Zur Preisfrage wurde beschlossen: Die Regelung der
Preise für Nahrungsmittel unter Berücksichtigung der Kaufkraft der
breiten Massen des Volkes erfolgen zu lassen, den Preisunter-
schied für aus dem Auslande eingeführten Kunstdünger auf die
Reichskasse zu übernehmen und hinsichtlich der Preisregelung der
landwirtschaftlichen Erzeugnisse so vorzugehen, daß in der
Preisgestaltung mehr Beständigkeit und Gleich-
mäßigkeit herrscht; bei der Preisregelung nicht nur auf einen
Ausgleich zwischen den landwirtschaftlichen Erzeugnissen unter sich
gesehen, sondern auch auf einen Ausgleich zwischen diesen und den
Kosten der landwirtschaftlichen Erzeugungsmittel die gebührende und
unbedingt notwendige Rücksicht genommen wird, und bei der Ver-
arbeitung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse zu Nährmitteln, Kon-
serven, Trockenerzeugnissen usw. nicht Preise zugebilligt werden, die
für den Verbraucher das Enderzeugnis in einem Maße verteuern,
das zu der Preisregelung für die landwirtschaftlichen Urerzeugnisse
und zu den wirklichen Verarbeitungskosten in keinem richtigen Ver-
hältnis steht“.
Zum Zweck der Förderung der Fettversorgung
soll ein vermehrter Anbau von Raps erfolgen. Schließlich
fand zur Frage der Getreidelieferung folgende Entschließung
einmütig Zustimmung. „Im Wege einer Bundesratsverordnung zu
bestimmen, daß das zu beliefernde Getreide nur in gereinig-
tem Zustande abzuliefern ist, und daß den Erzeugern
hierbei das Winterkorn als Abgang aus dem Getreide zur Ver-
wendung in der eigenen Wirtschaft zu entnehmen gestattet ist, und
zwar bei einer Gesamternte bis zu 10 Zentnern 20 Prozent, bis
100 Zentnern 10 Prozent, bis 1000 Zentnern 20 Prozent und bei
mehr als 1000 Zentnern 3 Prozent der gesamten Ernte“.
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Stadtarchiv Solingen (28. Juni 2018). 28. Juni 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 20. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cucm