11. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Juni 1918

In Opladen sollen bei der diesjährigen Kohlenverteilung Schiebungen seitens der Händler unterbunden werden. Gleichzeitig gibt es vereinzelte Probleme mit der Ausgabe von Kohlen.

   Opladen. Die Kohlenversorgung der Bevöl-
kerung gehört mit zu den Fragen, denen die Behörden ihre
Aufmerksamkeit ganz besonders schenken sollten. Wie auf allen
andern Gebieten der allgemeinen Versorgung spielt auch bei der
Kohlenversorgung die Gunst eine große Rolle.
Ein Teil der Bevölkerung hat in den Vor-
jahren zusehen müssen, wie in den Sommermonaten die
Kohlen in die Keller derjenigen Leute wanderten, die „gute
Verbindungen“ hatten. In diesem Jahre soll das ja nun
anders werden. Das Mißtrauen der Arbeiter auch in dieser
Frage wird den Vertretern der Arbeiter aber bereits jetzt schon
in den einlaufenden Klagen so deutlich sichtbar, daß wir eine
öffentliche Verhandlung dieser Frage für notwendig erachten
und die betreffenden Behörden auf einige Punkte aufmerksam
machen wollen. Eine Kontrolle über die bei den Händlern
erfolgten Eintragungen zur Belieferung ist gewiß eine schwie-
rige Sache. Jeder Lieferant wird auch bei strengster Kontrolle
noch hier und dort Schiebungen machen können, aber doch nicht
so, wie es jetzt möglich ist. Jetzt sind es einfach Irrtümer, wenn
man weiß, daß ein anderer seine Kohlen später bestellt hat als
er, dieser aber längst eingekellert hat. Irren ist ja menschlich.
Es wäre daher zu empfehlen, in jedem Orte eine Kommission zu
bilden, zu der selbstverständlich auch Arbeiter zugezogen werden
müßten, der die Kohlenlieferanten die Bestellerlisten einzusen-
den hätten. Den Bestellern müßten dann fortlaufend num-
merierte Karten zugestellt werden, welche diese nach erfolgter
Belieferung mit Datumsangabe an die Kommission zurückzu-
geben hätten. Durch Nachweisung des Händlers über die je-
weilig eingetroffenen Zechensendungen und durch Vorlage der
Frachtbriefe wäre die Kommission imstande, die Belieferung
der Besteller zu kontrollieren. Im Interesse der Gerechtigkeit
müßte dies aber sofort geschehen. Auch die Kontrolle über
die Ausgabe der Bezugsscheine für Kohlen hätte die gedachte
Kommission auszuüben. Diejenigen Leute eines Ortes, die ihre
Kohlen von auswärtigen Händlern oder sonstigen Stellen er-
halten können, müssen bekanntlich ihre Kohlenkarten abliefern
und erhalten hierfür einen Bezugsschein. Es ist nun vorge-
kommen, daß Arbeitern der Eisenbahnwerkstätte, die ihre Koh-
len durch die Verwaltung der Eisenbahnwerkstätte beziehen
wollten, erklärt wurde, sie könnten keine Bezugsscheine er-
halten, da diese schon ausgegeben seien. Dies mag richtig sein,
aber wer kennt die Art der Ausgabe? So wurde z[um] B[eispiel] in
Schlebusch einigen Arbeitern der Eisenbahnwerkstätte gesagt,
sie sollten sich an den Vertreter des Christlichen Eisenbahner-
verbandes wenden, der hätte mehrere Bezugsscheine erhalten.
Wenn man in dieser Weise den Arbeitern entgegenkommen will,
so soll man eben auch die Mitglieder der anderen Organisati-
onen berücksichtigen. Dies ist aber nicht geschehen. Eine ge-
regelte und unterschiedslose Verteilung ist damit doch sicherlich
nicht erreicht. Hoffen wir, daß die in Frage kommenden Stellen
alles daran setzen werden, um eine gerechte Versorgung aller
Bürger zu erlangen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (11. Juni 2018). 11. Juni 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 13. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cuas


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.