11. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Juni 1918

Der Solingen Metallgewerkschaftssekretär Rapp fordert das Kriegsernährungsamt auf, nicht gegen die aufgekommene Schleichversorgung vorzugehen, da sich nur so viele Arbeiter ausreichend versorgen könnten. Der Staatssekretär lehnt dies ab, da Schleichversorgung eine Gefahr für die allgemeine Versorgung darstelle.

  Die Fortdauer des Schleichhandels – eine
                  öffentliche Gefahr.
   So lautet die Antwort des Staatssekretärs des Kriegs-
ernährungsamtes auf eine Eingabe, die Genosse Rapp im
Auftrage der Arbeiter-Ausschüsse des oberen Kreises Solingen
am 22. Mai an das Kriegsernährungsamt gerichtet hat. Da
diese Angelegenheit von allgemeinem Interesse ist, geben wir
die beiden Schriftstücke wörtlich wieder. Die Eingabe an das
Kriegsernährungsamt hat folgenden Wortlaut:
   „Eine Versammlung der Arbeiterausschüsse des oberen Kreises
Solingen, eine Vertretung von zirka 20 000 Arbeitern und Arbeite-
rinnen, hat uns beauftragt, dem löbl[ichen] Kriegsernährungsamt nach-
stehende Forderung zu unterbreiten:


   Durch einen Beschluß unseres Bundesrats ist der Schleichhandel
ganz energisch und mit vollem Recht verboten worden. Nach allge-
meinen Ansichten der Arbeiter will der Bundesrat nur diejenigen
Schleichhändler treffen, welche die Lebensmittel billig einkauft,
dann aber für hohe Preise wieder absetzten. Dadurch war der Lebens-
mittelwucher zur schönsten Blüte gekommen.
   Nun kommt aber auch noch ein Schleichhandel in Betracht, bei
welchem die Arbeiter und kleinen Leute nur für sich selbst und ihre
Familienangehörigen draußen auf dem Lande Lebensmittel ein-
kaufen. Man könnte im allgemeinen diesen Schleichhandel als
Schleichversorgung bezeichnen, weil die Arbeiter und kleinen Leute
mit den eingekauften Lebensmitteln keinen Handel (aber sagen wir
Wuchergeschäfte) betreiben. Diese Schleichversorgung müßte, um die
ruhige Entwicklung der Dinge in Deutschland zu sichern, einiger-
maßen geduldet, ja sogar erlaubt werden. Allgemein ist die Arbeiter-
schaft der Meinung, daß durch die Bundesratsverordnung die
Schleichversorgung mehr getroffen worden ist, als wie der
Schleichhandel und mit ihm der Lebensmittelwucher selbst. Es sind
die Arbeiter, welche sagen, diese Verordnung ist gemacht worden,
damit die Herren, welche 22 Mark für Butter oder 24 Mark für das
Pfund Speck zahlen können, bei ihren Hamsterfahrten noch etwas
vorfinden, damit ihnen die Arbeiter nicht alles wegschnappen. Solche
Stimmungsbilder hört man sehr viel; bestärkt werden diese Auf-
fassungen dann noch durch das rigorose Vorgehen der Unterverwal-
tungsbehörden gegen die Leute, welche hin und wieder einmal der
Schleichversorgung obliegen. In der Eifel, auf dem Hunsrück, im
Siegerland, am Niederrhein, im Waldeckschen, überall, wohin die
Arbeiter des Industriegebiets reisen, um Lebensmittel für ihren
eigenen Bedarf einzukaufen, sind von den Gendarmen Szenen auf-
geführt worden, die nur durch eine irrtümliche Auffassung der
Dinge eintreten konnten. Uns haben Arbeiter erklärt, die Bauern
hätten zu ihnen gesagt, wenn ihr (die Arbeiter) keine Lebensmittel
mehr holen könnt oder dürft, der Staat erhält sie nicht von uns.
Wohin dann diese Lebensmittel wandern, ist nicht gesagt worden.
Aber so liegen die Dinge in Wirklichkeit.
   Von den allgemeinen Rationen kann man nur schwer existieren. Die
Arbeiter haben sich durch die Schleichversorgung selbst produktivfähig
erhalten. Soll nun dieser letzte Weg, der zur Erhaltung der Arbeits-
kraft wesentlich beigetragen hat, verschlossen werden, dann wird die
Gesundheit der Arbeiterschaft so tief herabgedrückt, daß ihre produk-
tive Leistungsfähigkeit sehr schnell schwindet. Die Gefahren, die
daraus entstehen, brauchen wir hier wohl nicht zu schildern. Sie
sind aber solcher Natur, daß wir davor ernstlich und eindringlich
warnen möchten.
   Die Sterblichkeitsziffer steigt täglich, die Krankheitsziffern
nehmen eine Ausdehnung an, wie wir sie nie gekannt haben. Alle
diese Anzeichen sprechen dafür, daß alles daran gesetzt werden muß,
die gesamten Lebensmittel zu erfassen. Für schweres Geld ist auch
heute, trotz der Bundesratsverordnung, noch alles zu haben. Wer
22 bis 24 Mark für ein Pfund Butter anlegen kann, leidet keine Not.
Speck, Schinken, alles ist noch für sehr hohe Preise zu erreichen.
Darüber sind die Arbeiter im Lande voll und ganz unterrichtet. Sie
sind der Meinung, daß dieses anders sein könnte. Daß es für die
Regierung sehr schwer ist, jetzt eine grundlegende, alles umfassende
Regelung vorzunehmen ist uns klar.
   Aber unklar ist es uns, daß die Regierung der Schleichversor-
gung zu Leibe rücken will, wie es durch die unteren Beamten der
Gendarmerie usw. augenblicklich geschieht. Wir nehmen an, daß die
Herren Gendarmen die Verfügung des Bundesrats falsch auffassen
oder nicht richtig vorgetragen erhalten haben, wodurch dann auch
die bedauerlichen Mißgriffe vorgekommen sind.
   Gegen die Bekämpfung des Schleichhandels haben wir nichts
einzuwenden. Gegen die Bekämpfung der Schleichversorgung er-
heben wir aber ganz entschieden Protest! Wir ersuchen das löbliche
Kriegsernährungsamt, Anweisungen an die einzelnen Verwaltungs-
behörden zu erlassen, die es gestatten, der Schleichversorgung in jeder
Weise loyaler zu begegnen.“
   Am 3. Juni erhielt Genosse Rapp folgende Antwort:
   „Dem Eingang vom 22. Mai 1918 entnehme ich mit Befriedi-
gung, daß der Deutsche Metallarbeiter-Verband der Notwendigkeit
und Zweckmäßigkeit einer nachdrücklichen Bekämpfung des Schleich-
handels volles Verständnis entgegenbringt. Angesichts dieser ein-
sichtsvollen Stellungnahme bedaure ich es um so lebhafter, daß die
Eingabe die großen Gefahren unterschätzt, die sich auch aus einer
Fortdauer der Schleichversorgung ergeben müssen und ergeben haben;
auch diese besonders schwer faßbare Form der rechtswidrigen Ver-
sorgung bedeutet einen schweren Schaden und eine zunehmende Ge-
fahr für die öffentliche Bewirtschaftung und für eine einheitliche
und ausreichende Versorgung der Gesamtbevölkerung. Gerade die
Schleichversorgung wirkt besonders vergiftend auf die Moral und die
kriegswirtschaftliche Pflichttreue der Erzeuger. Zu Zwecken der
Schleichversorgung werden oft Preise bewilligt, die nicht einmal der
Schleichhandel, der ja doch immer als Schleichhandel arbeitet und
auf Verdienst angewiesen bleibt, gewähren kann, und es ergibt sich
in der Gesamtsumme des Erfassens eine Inanspruchnahme von so
großen Vorräten jeder Art, daß dadurch die allgemeine Ration auf
das empfindlichste herabgemindert werden muß. Es kann z. B.
keinen Zweifel unterliegen, daß die gegenwärtige geringe Fett-
ration zum guten Teil dadurch bedingt ist, daß die Schleichversorgung
dem Erzeuger Butterpreise zahlt, gegen die ihm die amtlich festge-
setzten Höchstpreise überaus niedrig und unbillig erscheinen müssen.
   Aus dieser Sachlage sehe ich im Gegensatz zu den Ausführungen
der übermittelten Eingabe in einer Fortdauer der Schleichversorgung
eine öffentliche Gefahr, der ich in pflichtgemäßer Wahrnehmung
meiner Verantwortung gerade deshalb mit aller Energie entgegen-
treten muß, weil ich unbedingt gewillt bin, das System der behörd-
lichen Erfassung zum Zwecke einer angemessenen Lebenshaltung der
Bevölkerung fortzuführen und durchzusetzen. Die Leistungsfähigkeit
dieses Systems ist im übrigen auch heute bereits erheblich wirksamer
und wertvoller, als die Eingabe annimmt; es ist nicht richtig, daß
die gegenwärtige Lage der Ernährung noch zu einer Zunahme der
Sterblichkeit und der Krankheitsziffern Anlaß gibt. Die statistischen
Ermittelungen der Reichsgesundheitsbehörden beweisen im Gegenteil,
daß sich der Gesundheitszustand der Bevölkerung seit dem vorigen
Herbst sehr wesentlich gehoben und auf einer durchaus befriedigenden
Höhe gehalten hat.
   Aus dieser Sachlage und nach den im vorstehenden dargelegten
grundsätzlichen Erwägungen bin ich nicht in der Lage, die Verwal-
tungsbehörden zu einer Duldung der Schleichversorgung zu veran-
lassen.“


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (11. Juni 2018). 11. Juni 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 11. November 2024 von https://doi.org/10.58079/cuan


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