Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 12. Juli 1918
Es bleibt Frauen untersagt als Standesbeamte zu arbeiten.
– Keine Frauen als Standesbeamte. Der
Minister des Innern hat dahin entschieden, daß
die Ernennung weiblicher Personen zu Stan-
desbeamten und Stellvertretern unzulässig
sei. Die Verwaltungsbehörden der Stadt- und
Landkreise sind infolgedessen ersucht worden,
diese Entscheidung bei künftigen Vorschlägen
für diese Ämter zu beachten.