17. Juli 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 17. Juli 1918

Amtliche Bekanntmachung zur Ablieferungsschuldigkeit im Kreis Schleiden

Amtliches.
Ablieferungsschuldigkeit an Feldfrüchten.
Die Richterfüllung ihrer Ablieferungsschuldig-
keit haben zahlreiche Landwirte in diesem Wirt-
schaftsjahre damit erklären und entschuldigen
wollen, daß ein großer Teil ihrer Früchte durch
Wildschade, Hagelschlag, Auswintern usw.
verdorben sei. Eine Nachprüfung dieser An-
gaben war oft nicht möglich. Diejenigen Land-

wirte, die in diesem Jahren ihre verminderte
Ablieferung durch Einreden vorsehender oder
ähnlicher Art begründen wollen, forder ich
daher auf, die angebliche Beschädigung ihrer
Feldfrüchte bei dem zuständigen Herrn Bürger-
meister anzumelden, bevor die Früchte von den
Grundstücken entfernt werden. Der Herr
Bürgermeister wird sodann die nötigen Fest-
stellungen vornehmen lassen. Nur in den Fällen,
wo die Anmeldung der Beschädigung rechtzeitig
beim Bürgermeisteramt geschieht, kann ich die
Behauptung, daß der Landwirt zur vollen Er-
füllung seiner Ablieferungsschuldigkeit nicht in
in der Lage sei, gelten lassen.
Schleiden, den. Mai 1918.
Der Vorsitzende des Kreisausschusse:
Graf von Spee.


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Kreisarchiv Euskirchen (17. Juli 2018). 17. Juli 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 18. April 2025 von https://doi.org/10.58079/cu8y


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