21. Mai 1918

Alle Scans zum Schreiben

Stadtarchiv Troisdorf, „St. Josef Krankenhaus“ 1898-1936, A 1268, Bl. 86-89

Der Troisdorfer Bürgermeister Wilhelm Klev bittet das St. Joseph Krankenhaus um die Unterzeichnung des beiliegenden Vertrags. Bürgermeister Klev hat stellvertretend für die Gemeinde Troisdorf einen Vertrag mit der Gesellschaft für Krankenpflege und Kindererziehung in Olpe aufgesetzt. Dieser erlaubt der Gesellschaft ein Seuchenhaus auf einem Grundstück der Gemeinde aufzustellen. Die Kosten und das Inventar werden von der Gemeinde Troisdorf übernommen.

Der [Bürgermeister]
                 N. I. 2075

Troisdorf, den 21/Mai 1918

An
das St. Josephs Kranken
haus
Hier

Anliegend überreiche ich
Ihnen den zweifach aufge-
stellten Vertrag über
die Benutzung des
Seuchenhaus mit der
Bitte die Vollziehung
durch zu veranlassen.
Den von der Gemeinde
zu zahlenden Pflege-
geld

[10-5-17a]

[geschr. Schw.]


geldsatz bitte ich nach
eigenem Ermessen
angemessen zu stel-
len und in den Ver
trag einzutragen.
Ebenso bitte ich noch
am Eingange die
einzutragen, wer
die Gesellschaft m. b. H.
vertritt.
Sollten Sie weitere
Sofern Sie weitere Zu-

sätze zum Vertrage
wünschen sollten, bitte
ich mir diese mitzu

teilen; ich werde
dann den Vertrag
neu aufstellen.
K[lev]

Verhandelt.
Troisdorf, den 21. Mai 19

Zwischen der Gemeinde Troisdorf
vertreten durch Bürgermeister
Klev in Troisdorf und der Ge-
meinnützigen Gesellschaft für
Krankenpflege und Kinderer-
ziehung zu Olpe mit beschränkter
Haftung w vertreten durch

wurde heute folgender Ver-
trag vereinbart:
1) Die  Gemeinde Troisdorf stellt
dem der Gesellschaft bei dem
hiesigen Krankenhause eine
Holzbaracke haus  zur Aufnahme

von Seuchenkranken zur
Verfügung. Das Holzbaracke haus
bleibt Eigentum der Gemeinde,
welcher auch die bauliche Un
terhaltung obliegt. Die inne
re Einrichtung hat ebenfalls
die Gemeinde gestellt und
hierfür beschafft:
13 Bettstellen, 13 Matratzen, 13 Matratzen-
schoner, 26 Wolldecken, 26 Kopfkissen,
26 Bett Tücher, 26 Kissenbezüge, 13 Decken-
bezüge.
Diese Sachen wurden dem Krankenhause
über-
[geschr. Schw.]

übergeben. Sie bleiben Eigen-
tum der Gemeinde.
Die Fläche, auf welche die Holzba-
racke aufgestellt ist, bleibt
Eigentum der Gemeinde
Gesellschaft.

[Einschub:]
2
Die Gesellschaft
übernimmt
das Seuchenbarhaus
wurde voll
ständig
in eigener
Verwal-
tung und
sorgt für
Heizung
und Beleuch
tung

2) Für die Verpflegung der
Kranken, welche für Rech
nung der Gemeinde auf-
genommen werden,
zahlt die Gemeinde an
die Gesellschaft eine ange-
messene Vergütung. So
beträgt das auf Weiteres
für Erwachsene   M[ark] und
für Kinder    M[ark] täg
lich. Die
Die Gesellschaft kann in das
Seuchenhaus auch selbstzahlende
aus hiesiger Gemeinde
Seuchenkranke sowie Seuchen
kranke aus hiesiger Gemeinde
für Rechnung anderer Ver
bände oder Kassen auf
nehmen, soweit Raum vor
handen ist. Die Zahlung regelt
sich in solchen Fällen wie bei
den sonstigen Kranken im
Krankenhause.

3) Die Gemeinde hat für die
ihr von der Gesellschaft gege-
bene Erlaubnis zur Aufstellung
des Seuchenhaus eine bare Ver
gütung nicht zu zahlen. Von
der Gemeinde ist der Gesell
schaft aber als Gegenleistung
ein Gemeindegrundstück, etwa
25 ha groß,
hinter dem Garten des Kranken-
hauses am Mauspfad gelegen, zur
Benutzung überwiesen
worden, wofür die Gesell-
schaft eine besondere Ver-
gütung nicht zu zahlen
hat.

4) Dieser Vertrag kann von beiden
Parteien zu jeder Zeit mit sechs-
monatlicher Frist gekündigt
werden. Sofern einer der Parteien
hiervon Gebrauch macht, muß
das Seuchenhaus mit dem Ablauf
der Kündigungsfrist von dem
Eigentum der Gesellschaft entfernt
und der unterliegende Boden
wieder in den früheren Zustand
Garten

Gartenland, versetzt werden.
Mit dem gleichen Zeitpunkte
erlischt dann auch für die Gesellschaft das Recht
der Benutzung des seitens
der Gemeinde der Gesell-
schaft überlassenen Ge-
meindegrundstücks,
welches dann auch
vollständig zu von
geräumt werden

muß.
Dieser Vertrag wurde
zweifach gefertigt, von
den Parteien genehmigt
und unterschrieben.

Troisdorf
Olpe, am   ten Mai 1918

Troisdorf am   ten Mai 1918.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Troisdorf (21. Mai 2018). 21. Mai 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 20. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cu8v


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