Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. Juni 1918
Warum das Bezugschein-System bei der Schuhversorgung nicht funktionieren kann:
Das Versagen der Schuhversorgung.
Es besteht kein Zweifel, daß keine Verteilungsregelung in der
Kriegswirtschaft so arg Fiasko gemacht hat, wie das sogenannte Be-
zugsscheinverfahren für Kleider und Schuhe. Wer neue Bekleidung
haben will und über die nötigen Mittel verfügt, bekommt alles, was
er haben will. Der Bezugsschein bietet dabei die geringste Schwierig-
keit. Der Grundfehler ist, daß die Kommunalverbände bei der Ver-
teilung der Waren nichts zu sagen haben und in Unkenntnis
gelassen werden über die dem Handel zugewiesenen Vorräte, so daß
ihnen irgendwelche Möglichkeit zu wirksamer Kontrolle vollkommen
fehlt. Den Händlern ist zwar die Einhaltung bestimmter Preise
vorgeschrieben, aber im übrigen sind ihnen keinerlei Beding-
ungen auferlegt, die Stoffe an wirklich Bedürftige oder Min-
derbemittelte abzusetzen. Die „bessere Kundschaft“ hat auch hier den
Vorteil.
Aehnliche Verhältnisse wie im Bekleidungswesen werden sich aller
Voraussicht nach bei der Schuhregelung herausbilden, trotz der
seit kurzem arbeitenden neuen Organisation. Auch hier hat man
wiederum die Kommunalverbände ausgeschaltet, so daß ihnen jeder
Ueberblick über die dem Handel zugewiesenen Mengen an Schuh-
waren fehlt. Die ganz natürliche Folge ist, daß die Händler mit
ihrer Ware nach Belieben schalten können, ohne unlieb-
same behördliche Eingriffe fürchten zu müssen. Da unter den jetzigen
Verhältnissen der Kunde vom Lande, der in der Lage ist, die Kauf-
kraft seines Geldes vollwertiger zu machen durch Beifügung von
Butter, Eiern und andern begehrten Dingen, heute eine weit höhere
Nummer hat als der Städter, der nur sein gutes Geld in die Wag-
schale zu werfen vermag, so wird bei der Freizügigkeit der Schuh-
bedarfsscheine der Hauptteil des eingehenden Lederschuhwerks wie
bisher schon, auch künftig aufs Land abwandern, und zwar umso-
mehr, je strenger in den Städten die Ausgabe der Bedarfsscheine ge-
handhabt, je geringer sich also der Absatz gestaltet auf Grund städt-
scher Bezugsscheine. Da die ländlichen Gemeindebehörden allgemein
ziemlich freigebig verfahren bei der Ausstellung von Bezugsscheinen,
so hat die Bevölkerung vom Lande allein den Vorteil von einer
strengen Prüfung in den Städten. Während somit die städtische Be-
völkerung überwiegend auf das jetzt bezugsscheinfreie schlechte Holz-
schuhwerk angewiesen sein wird, wird man auf dem Lande das Leder-
schuhwerk erhalten.
Hier rächt sich die Freizügigkeit der Bezugscheine. Eine solche
ist dann angebracht, wenn die zur Verteilung gelangende Ware
öffentlich erfaßt, ihr Verbleib also ständig kontrolliert werden kann
und sich im Rahmen der allgemeinen Erfassung bewegt. Anders ist
es indessen jetzt bei Kleider und Schuhen, von deren in ihrem Be-
zirk befindlichen Gesamtmenge die Kommunalverbände keine Ahnung
haben und infolgedessen auch nicht in der Lage sind, eine gerechte
Verteilung zu gewährleisten. Vorbedingung für die Freizügigkeit ist
aber die öffentliche Erfassung der Vorräte.
Ist die Bewirtschaftung leicht verderblicher Lebensmittel durch
die öffentliche Hand möglich geworden, dann ist nicht einzusehen,
warum dasselbe nicht bei unverderblicher Lagerware durchgeführt
werden soll. Aber nicht die Undurchführbarkeit ist bei der Gestaltung
der neuen Schuhregelung maßgebend gewesen, sondern ausschlag-
gebend waren, wie so oft, die Interessen des Handels.
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Stadtarchiv Solingen (7. Juni 2018). 7. Juni 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 3. November 2024 von https://doi.org/10.58079/cu6w