Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. Juni 1918
Festlegung der Ferienzeiten im Herbst für den Landkreis Solingen
Herbstferien.
Im Landkreise Solingen werden für die Orte ohne höhere
Schulen die diesjährigen Ferien wie folgt festgesetzt:
In den Stadtgemeinden Gräfrath und Höhscheid sowie in
der Landgemeinde Wiesdorf, ohne den Ortsteil Manfort, be-
ginnen die Ferien ebenso wie an den Orten mit höheren
Schulen, Ohligs, Wald und Opladen, am 3. August 1918
(Schluß des Unterrichts am 2. August 1918) und enden mit dem
11. Sept[ember] 1918 (Beginn des Unterrichts am 12. Sept[ember] 1918).
Die Gemeinden und Bürgermeistereien Burscheid, Hitdorf,
Rheindorf, Berg[isch]-Neukirchen, Richrath, Reusrath, Leichlingen,
Monheim, Schlebusch und Witzhelden haben die Herbstferien
geteilt. Der erste Teil beginnt am 3. August 1918 (Schluß des
Unterrichts am 2. August 1918), und dauert bis zum 25. August
1918 (Beginn des Unterrichts am 26. August), während für den
zweiten Teil vorläufig der Beginn auf den 4. Oktober 1918
(Schlulschluß 3. Oktober 1918) und das Ende auf den 21. Oktober
1918 (Schulbeginn am 22. Oktober 1918) festgesetzt wird.
Im Schulverband Bürrig sowie im Ortsteil Manfort
(Gemeinde Wiesdorf) zerfallen die Herbstferien gleichfalls in
zwei Teile, von denen der erste 29 Tage, der andere 11 Tage
umfaßt. Der erste Teil beginnt am 3. August 1918 (Schluß
des Unterrichts am 2. August 1918) und dauert bis zum
1. September 1918 (Beginn des Unterrichts am 2. September
1918). Der zweite Teil beginnt am 11. Oktober 1918 (Schul-
schluß 10. Oktober 1918) und endet am 20. Oktober 1918 (Schul-
beginn am 22. Oktober 1918).
Die zweite Feriengruppe soll jedoch erforderlichenfalls je
nach der Witterung früher oder später beginnen, damit die
Kinder bei der Kartoffelernte helfen können.
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Stadtarchiv Solingen (5. Juni 2018). 5. Juni 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 4. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cu6p