1. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. Juni 1918

Lankreis Solingen: Sämtliche unausgebildeten Wehrpflichtigen werden aufgefordert, sich zur Landsturmrolle anmelden

                      Bekanntmachung.
   Zwecks Durchführung der restlosen Kontrolle aller im wehr-
pflichtigen Alter stehenden Personen ist es erforderlich, daß auch
1) die zu Zuchthausstrafe Verurteilten, b) die durch Straf-
erkenntnis aus dem Heere oder der Marine Entfernten und
c) die mit Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf bestimmte
Zeit Bestraften sich zur Landsturmrolle anmelden.
   Sämtliche hierunter entfallende unausgebildete Wehr-
pflichtige werden hierdurch aufgefordert, sich umgehend beim
zuständigen Bürgermeisteramt zur Landsturmrolle anzumelden.
Bei Verzug haben sich die Wehrpflichtigen ordnungsgemäß ab-
und beim neuen Wohnorte wieder anzumelden. Nichtbefolgung
dieser Aufforderung wird nach den Kriegsgesetzen bestraft.
   Opladen, den 15. Mai 1918.
                   Der Zivilvorsitzende der Ersatzkommission:
                                   J.V.: Dr. Kramer


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (1. Juni 2018). 1. Juni 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 20. März 2025 von https://doi.org/10.58079/cu6g


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